Pflegegeld trotz job?

hallo meine lieben experten!

wieder einmal eine frage, die sich mir stellt…

ich bin zu 80 % gehbehindert. habe das zeichen G und aG.

bin 29 und berufstaetig.

nun riet mir meine aerztin, pflegegeld zu beantragen. ist es moeglich, das durchzubekommen, auch wenn man berufstaetig ist?

danke fuer eure antworten.

hallo meine lieben experten!

wieder einmal eine frage, die sich mir stellt…

ich bin zu 80 % gehbehindert. habe das zeichen G und aG.

bin 29 und berufstaetig.

nun riet mir meine aerztin, pflegegeld zu beantragen. ist es
moeglich, das durchzubekommen, auch wenn man berufstaetig ist?

Pflegegeld ist abhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe, die wiederum davon abhängt, inwieweit man auf regelmäßige (Pflege-)Hilfe von anderen Personen angewiesen ist. Das Pflegegeld wird ja sozusagen als Zuschuss für die Bezahlung dieser zusätzlichen Pflegeleistungen gestellt. Wirst du von anderen Personen gepflegt?

Beatrix

hallo beatrix,

danke fuer deine antwort!

ich weiss, dass sich der mdk jeweils nur fuer die taegliche pflegezeit (zeitkorridor) interessiert.

die diesbezueglichen 90 minuten erreiche ich ohne frage. die pflege fuehrt bereits seit 7 jahren mein freund durch.

meine hausaerztin riet mir zum schritt, bei meiner krankenkasse pflegegeld zu beantragen.

ich war eher immer nicht so sehr dafuer, da ich berufstaetig bin. daher nun meine frage:

kann ich, als berufstaetige, die trotz allem pflegebeduerftig ist, die chance auf zusage von pflegegeld haben?

danke.

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Hallo auch,
klar kann es durchgehen, auch wenn du berufstätig bist. Ich kenne einige Behinderte die Pflegegeld bekommen und arbeiten gehen. Versuchs doch einfach, du hast ja nichts zu verlieren.
Gruß
Brigitte

Hallo 5lotusblueten.
Wie Brigitte bereits geschrieben hat, auf jeden Fall probieren. Ist ja nix was man ungerecht beantragt. Dein Freund macht ja schließlich die Arbeit. Dabei brauchst du kein schlechtes Gewissen haben und dir nichts negatives einreden.
Derartige Gelder stehen demjenigen zu, der auch Hilfe benötigt. Eben so wie du. Und das ist dann unabhängig davon, ob du arbeiten gehst oder nicht.
Wenn schon dein Hausarzt dir zu diesem Schritt geraten hat, dann steht er auch voll hinter dir und wird das dann auch zu gegebener Zeit begutachten.
Übrigens noch ein Hinweis von mir.
Sollte das Pflegegeld abgelehnt werden, ruhig in ein Widerspruchsverfahren gehen. Wird dieses auch abgelehnt, kannst du noch Klage beim Sozialgericht einreichen. Dieses Verfahren beim Sozialgericht ist übrigens k o s t e n l o s. So was gibt es auch noch, dass was kostenlos ist.
Allerdings ist es dabei gut, wenn man sich mit der ganzen Materie etwas befasst und sich doch etwas auskennt.
Bei weiteren Fragen gerne auch privat.
MfG
Hans13

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