Hallo. Zwei Fragen zum Pflegegeld habe ich.
A. Angenommen jemand bezieht Erwerbsminderungsrente und aufstockende Sozialhilfe. Nun möchte derjenige auch Pflegegeld beantragen (Rollstuhlfahrer ) und die Pflege über die Verhinderungspflege abrechnen, so daß er sein normales Pflegegeld behalten kann, wird das dann beim Sozialamt angerechnet?
B. Wenn die pflegende Person auch aufstockende Sozialhilfe erhält und nicht mit dem zu Pflegenden zusammen lebt, und diese die Verhinderungspflegegelder für die Pflege erhält, wird ihr das angerechnet?
Danke im voraus.