Pflegegeld vor 1993

kann sich jemand noch erinnern ob pflegende Familienmitglieder vor 1993 schon Pflegegeld bekommenn haben von der Krankenkasse

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 1.1.1995 eingeführt

vielen Dank. Es geht um folgendes. Meine Mutter war von 1991 bis 1993 bei uns zur Pflege nach einem Schlaganfall. Meine Schwester behauptet heute wir hätten 900 DM im Monat von der Krankenkasse bekommen, deshalb hätte sie uns in der Pflege nicht unerstützt
1993 verstarb meine Mutter dann im Alter von 69 Jahren an Krebs in unserer Wohnung.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir Geld dafür bekamen.

Hallo,
Vor Einfuehrung der Pflegeversicherung zahlte der Staat ggf. Einen monatlichen Betrag aus. Ob das 900,00 DM waren, ich weiß es nicht, meine mich eher an 200,00 DM erinnern zu können, aber ohne Gewaehr.
Gruß
Czauderna

ich danke euch,

vielleicht findet sich ja noch jemand der es noch genauer weiß.

Servus,

das auf Antrag gewährte Pflegegeld gem. § 69 Abs 4 BSHG (damaliger Fassung) betrug 351 DM monatlich.

Die Schwester wird sicherlich sagen können, inwiefern der Zustand der Pflegebedürftigen außergewöhnliche Pflege erforderte, so dass dem Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes stattgegeben wurde.

Schöne Grüße

MM

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Nur so ne blöde Frage: habt Ihr nicht aus dieser Zeit noch irgendwelche Kontoauszüge? Oder könnt die ggf. wieder beschaffen? Dann könnt Ihr der bösen Schwester lockerlässig nachweisen ob und wieviel (oder auch nicht) Kohle Ihr gekriegt habt…

Oder wie @Aprilfisch schon geschrieben hat: solche Pflegeleistungen gab’s bestimmt 1991 auch nur auf Antrag - vielleicht habt Ihr da noch irgendwelchen Schriftwechsel?

das ist ja das Problem. Wenn ich Pflegegeld bezogen hätte, hätte ich die Unterlagen noch. So kann ich gar nichts machen dagegen.
Aber die Antworten hier waren schon sehr hilfreich.
Vielen Dank euch allen.

Und die Kontoauszüge von damals hast Du nimmer? Anhand derer sollte man doch ganz klar erkennen, dass eben kein Pflegegeld eingegangen ist?

nein, leider nicht mehr. Aber so wie ich mich kenne hätte ich sie mit Sicherheit aufbewahrt, wenn ich Pflegegeld bekommen hätte.

Vor Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurden staatliche Leistungen an die zu Pflegenden oder ihre Pflegenden nach den Spielregeln des BSHG geleistet.
Es wurde also eine bestimmte finanzielle Bedürftigkeit der zu pflegenden Person vorrausgesetzt. Diese Leistung an die pflegebedürftige Person war keine Leistung an die evtl. pflegenden Personen.Die hatten m. Erinnerung nach erst dann einen Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG, wenn ihr Einkommen nach steuerlicher Berücksichtigung der Pflegeleistung den Kriterien für BSHG entsprach.
Vor Einführung der Pflegeversicherung hatten pflegende Angehörige keinen „automatischen“ Anspruch auf Pflegegeld.
Deine Schwester scheint sich wegen schlechten Gewissens ein bisschen was zusammen gelogen zu haben.
Nun auf Krawall zu gehen, halte ich nicht für schlau (aber verständlich). Vielleicht kannst Du ihr vermitteln, dass ihre Ausreden weder Hand noch Fuß haben, Du enttäuscht bist, dass Dir aber an ihr liegt.
Gib Dir einen Ruck, auch wenn er schwer einzusehen ist.
LG