Hallo!
Habe mal eine Frage!
Also, meine Mutter soll jetzt Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen
und muss angeben, was Sie die ganzen Jahre gemacht hat!
Neben arbeiten, Kindererziehung usw.hat Sie auch
jahrelang meine Oma gepflegt!
Soweit alles gut!
Jetzt gibt es aber ein Problem!
Meine Oma hatte seit 1987 eine Pflegestufe und
ist 1994 ins Pflegeheim gekommen und 1995 verstorben!
Meine Mutter hat bei der Kasse angerufen und
dort steht, das meine Oma seit 1987 im Pflegeheim war
und auch das Pflegeheim sagt das selbe und hat
auch danach abgerechnet und kann keine weiteren
Infos geben, weil keine Daten mehr da sind!
Aber ich weiß, das meine Oma noch bis 1994 in Dorsten in
Ihrer eigenen Wohnung gelebt hat und auch meine
ganzen Verwandten usw. wissen das!
Kann man sowas nach all den Jahren noch klären und
hat das Pflegeheim dann die Kasse betrogen und
Geld für jahrelange Pflege kassiert obwohl nur ein Jahr gepflegt!
Meine Mutter hat vorhin bei irgendeine Stelle angerufen und
dort wurde Ihr gesagt, das man das nicht mehr
nachverfolgen kann, weil Sie im Feb.95 gestorben ist und seit April 95
irgendein Gesetz in Kraft getreten ist und wenn Sie noch 2 Monate
länger gelebt hätte, dann könnte man auch jetzt
noch auf alle Daten zugreifen!
Kann so ein Fall verjähren und was würdet Ihr machen!
Ruhe geben und alles vergessen oder nachforschen und
alles klarstellen!
Bitte um Infos!
hallo, wenn deine Oma noch in ihrer Wohnung
gelebt hat, muss es ja einen Mietvertrag gegeben haben.
falls ihr den nicht habt, Vermieter aufsuchen und
ggf. Nachbarn als zeugen mit zum Amt nehmen.
daß ganze klingt aber irgendwie komisch
md
Hallo,die Situation gestaltet sich insofern schwierig, da nach 10 Jahren alle Daten in der Regel gelöscht werden.Ihr könntet versuchen im Melderegister nachforschen zu lassen ab wann deine Oma von ihrer Wohnung abgemeldet wurde.
Ansonsten bleibt deiner Mutter nur die Versicherung an Eides Statt, dass sie deine Oma bis 1994 gepflegt hat, du und andere Verwandte, evtn. Nachbarn könnten dies auch notfalls bezeugen. Das müßte für die Rentenkasse ausreichen, vielleicht verlangt die Kasse die notarielle Beglaubigung, kostet aber nicht viel.Ob das Pflegeheim betrogen hat, liegt nicht in eurem Interesse, da kann sich die Krankenkasse kümmern.
Herzlichen Gruß Gaby
Hallo!
Stimmt, die gesetzliche Pflegeversicherung wie wir sie kennen, gibt es erst seit April 1995. Erst seit dann sind Daten im System der Kranken- bzw. Pflegekassen hinterlegt. Vorher hat glaube ich das Sozialamt die Kosten übernommen. Vielleicht können Sie auch einen Nachweis beim Einwohnermeldeamt bekommen, bis wann ihre Oma in ihrer eigenen Wohnung gelebt hat und wann sie unter der Anschrift des Pflegeheimes gemeldet wurde. Einen anderen Tip habe ich leider nicht.
Viel Erfolg!
Katrin
Hallo Borderlainer
Patientenunterlagen müssen sehr lange aufbewahrt werden, daher zum Altenheim gehen und vor Ort nachfragen. Im Einwohnermeldeamt sollte auch nachgefragt werden.Sollte diese Angaben nicht übereinstimmen und es besteht der Verdacht auf Untreue sollten sie dies dem MDK melden auch wenn schon viel Zeit vergangen ist.Um nachzuweisen das ihre Mutter ihre Oma versorgt hat, kann man auch Zeuge herbeiziehen.
Hallo Borderlainer,
Es ist richtig, dass seit 1996 das Pflegeversicherungsgesetz neu ist. Daten müssen 10 Jahre aufgehoben werden. Es ist ja schon ca. 17 Jahre her. Die Archive würden überquillen.
Daten dürfen nach 10 Jahren vernichtet werden. Das ist so. Dann ist auch nichts zu machen.
Das betrifft Dich. Das hättest Du früher merken müssen. Schade.
Allerdings ist es verwunderlich. Wenn Du nichts nachweisen kannst, wird auch der Statsanwalt nicht tun können. Denn es würde sich um Betrug handeln, wenn das Altenheim abrechnen würde, wenn eine Bewohnerin nicht dort wohnt aber abgerechnet wurde.
Das könnte als Straftatbestand evt. noch nicht verjährt sein. Dabei kenne ich mich nicht aus.
Viel Glück
Fritz
Viel kann ich nicht dazu beitragen. aber wenn deine oma bis 1995 in ihrer eigenen wohnung gewohnt hat gibt es hoffentlih noch einen mietvertrag und eine kündigung der wohnung. so kann man etwas mehr beweisen.
ist ja ne frechheit vom pflegeheim
lg