Pflegeheim Kosten bei Eigentum

Folgendes Szenario:

Ein Ehepaar im fortgeschrittenen Alter besitzt eine Eigentumswohnung. Wenn ein Ehepartner ins Pflegeheim mu0, kann dann der andere Ehepartner gezwungen werden, die ETW zu verkaufen, wenn die Rente nicht ausreicht, die Pflegekosten zu bezahlen? Bzw. kann man die Immobilie vor Zugriff schützen, indem sie einem gemeinsamen Kind überschrieben wird?

Vielen Dank für jede Antwort.

Alf

Wenn die Wohung überschrieben wird muß dass aber rechtzeitig überschreiben werden , sonst kann noch darauf zugegriffen werden. Weil es sonst den Eindruck erweckt, dass es nur dazu überschreiben wurde um es zu schützen. Ich glaube die Grenze leigt bei 5 oder 10 Jahren
Wie weit der andere Ehepartner dazu herangezogen werden kann weiß ich nicht. Erkundige dich am besten bei einem Anwlat, der kann dich sicher besser beraten

Hallo,
für Übernahme von Heimkosten ist das Sozialamt zuständig, wenn die Rente nicht reicht und das private Vermögen nicht mehr als 2600 Euro beträgt. Bitte beim Sozialamt erkundigen und einen Antrag auf Überhahme der Heimkosten beantragen. Wegen des Wohnrechts des Ehepartners ebenfalls das Sozialamt fragen. Die Überschreibung einer Wohnung muß vor mehr als 10 Jahren gemacht worden sein, sonst fordert sie das Sozialamt zurück.
MfG
Urmel04

Folgendes Szenario:

Ein Ehepaar im fortgeschrittenen Alter besitzt eine
Eigentumswohnung. Wenn ein Ehepartner ins Pflegeheim mu0, kann
dann der andere Ehepartner gezwungen werden, die ETW zu
verkaufen, wenn die Rente nicht ausreicht, die Pflegekosten zu
bezahlen? Bzw. kann man die Immobilie vor Zugriff schützen,
indem sie einem gemeinsamen Kind überschrieben wird?

Hi, das kann man nicht! Wieso sollte die Allgemeinheit zahlen müssen um dem Kind eine Immobilie zu überlassen?
Wenn nur 1 Ehepartner ins Pflegeheim muss, wird der verbleibende Ehepartner nicht zum Verkauf der selbst genutzten Immobilie gezwungen.
Die Kinder/Tochter wird/werden aber, nach Vermögens-, Einkunftslage, zum Unterhalt der Eltern heran gezogen werden können.
MfG ramses90

Vielen Dank für jede Antwort.

Alf

Vielen Dank für jede Antwort.

Wenn du dich im Voraus bereits für jede Antwort bedankst, hier eine, mit der du vielleicht nicht gerechnet hast:

Wenn das Ehepaar im fortgeschrittenen Alter in der glücklichen Lage ist, über eine solche ETW und damit über eine Rücklage zu verfügen, wieso macht es daraus nichts Sinnvolles?

Pflege zum „Sozialtarif“ ist nur das Nötigste. Außerdem bedeutet die beschriebene Konstellation, dass das Paar bei Pflegebedürftigkeit nur des einen Partners möglicherweise getrennt wird. Ist es das, was die beiden anstreben? Oder sollte die vorhandene wirtschaftliche Ausstattung nicht derart genutzt werden, dass beide mit einer guten Pflege möglichst bis ans Lebensende zusammenbleiben können?

Man könnte die vorhandene ETW bspw. jetzt schon verkaufen und sich in ein geeignetes Objekt einkaufen, dass die Möglichkeit bietet, auch in höherer Pflegestufe noch zu Hause gepflegt zu werden. Es gibt aber auch noch andere Varianten.

Wenn die Angaben in der Vika Anhaltspunkt geben für das konkrete Problem geben: http://tinyurl.com/6jnrha4