Hallo liebe Rechtsexperten,
angenommene Lage: der Bewohnerin eines Seniorenheims muss aufgrund eines Pflegefehlers/-versäumnisses ein Vorfuß samt aller fünf Zehen amputiert werden. Der Wundheilungsprozess verläuft schleppend. Die Seniorin, die sich zuvor noch mit dem Rollator fortbewegen konnte, ist nun dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen. Der Vorschlag der Tochter, ihrer Mutter als Wiedergutmachung/Schmerzensgeld ein hochwertiges Pflegebett zukommen zu lassen oder die Heimmiete für 2 - 3 Monate auszusetzen, wurde seitens der Heimleitung abgelehnt.
Stattdessen soll die Seniorin bzw. deren Tochter die Ansprüche schriftlich formulieren, damit diese an die Versicherung weitergeleitet werden können.
Frage: Wie formuliert man solche Ansprüche und welchen Betrag könnte man bei der 90-jährigen Seniorin einsetzen?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten und Tipps.
Pat