Pflegeheim und Melderecht

Hallo,
eine Bekannte soll von ihrem bisherigen Hauptwohnsitz A in einem 15 Kilometer entfernten Pflegeheim in B dauerhaft untergebracht werden.
Die Heimleitung will haben, dass sich die Bekannte mit Hauptwohnsitz in B anmeldet, ich tendiere dafür, sich mit Zweitwohnsitz dort anmelden sollte, wenn überhaupt. Das die Gemeinde B durch die Anmeldung einen finanziellen Vorteil hat, ist bekannt. Die Bekannte hat aber an ihrem Hauptwohnsitz eine auf sie eingetragene Immobilie, welche von ihrem Ehemann bewohnt wird,wofür sie in der Gemeinde A weiterhin steuerlich belangt wird.
Ich habe von der pflegebedürftige Person eine Vorsorgevollmacht, die auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet.
Weiterhin soll nicht unerwähnt bleiben, dass manche Gemeinden eine Bestattungsgenehmigung vom jeweiligen Meldewohnsitz abhängig machen.
Darf die Heimleitung ohne mein Wissen den Hauptwohnsitz eigenmächtig verändern ??
Was meint Ihr, ist es ratsam sich in der Gemeinde B mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anzumelden ??
Danke im voraus
Gruß HuPra

Hallo,

eine Bekannte soll von ihrem bisherigen Hauptwohnsitz A in einem 15 Kilometer entfernten Pflegeheim in B dauerhaft untergebracht werden.
Die Heimleitung will haben, dass sich die Bekannte mit Hauptwohnsitz in B anmeldet, ich tendiere dafür, sich mit Zweitwohnsitz dort anmelden sollte, wenn überhaupt. Das die Gemeinde B durch die Anmeldung einen finanziellen Vorteil hat, ist bekannt. Die Bekannte hat aber an ihrem Hauptwohnsitz eine auf sie eingetragene Immobilie, welche von ihrem Ehemann bewohnt wird,wofür sie in der Gemeinde A weiterhin steuerlich belangt wird.

Na hier werden ein paar Dinge durcheinandergeworfen. Ob sie da eine Immobilie hat, spielt melderechtlich keine Rolle. Und sie bezahlt da auch keine Grundsteuer, weil der Ehemann da wohnt, sondern, weil sie da eine Immobilie hat.

Ich habe von der pflegebedürftige Person eine Vorsorgevollmacht, die auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet.

Das hebt natürlich auch nicht das Melderecht auf.

Weiterhin soll nicht unerwähnt bleiben, dass manche Gemeinden eine Bestattungsgenehmigung vom jeweiligen Meldewohnsitz abhängig machen.
Darf die Heimleitung ohne mein Wissen den Hauptwohnsitz eigenmächtig verändern ??

Weiß daas Heim von der Vollmacht?

Was meint Ihr, ist es ratsam sich in der Gemeinde B mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anzumelden ??

Die Frage ist doch wohl, was das Meldegesetz dazu sagt. Zunächst ist das Heim bzw. dessen Leitung für die Anmeldung zuständig, wenn es der Bewohner selbst nicht kann. Also sollte die Leitung von dieser Vollmacht informiert werden.
Solange die Bekannte in Deutschland für eine andere Wohnung gemeldet ist, braucht sie sich nicht am Ort der Pflegeheims anmelden, also auch nicht für einen Zweitwohnsitz.

Grüße

Hallo ElBuffo,
danke für Dein „Mitgefühl“, muss zugeben, dass ich da wohl einige Denkfehler begangen habe, denn Deine Ausführungen sind sehr ausgiebig und einleuchtend.
Habe natürlich bei Heimplatzanmeldung der Heimleitung sofort eine Kopie der Vorsorgevollmacht übergeben, das war selbstverständlich.
Dennoch bin ich mal gespannt, wie sich die Heimleitung verhält, zumal in dem ganzen Anmeldeschriftverkehr niemals nach dem Vorliegen einer Vorsorgevollmacht gefragt wurde, kann man ja auch bewußt nicht wahrnehmen wollen, weil`s evtl. nicht in den Kram passt.
Freundliche Grüße
HuPra