Pflegekasse und Gleichbehandlung

Hallo allen,

eine Freundin von mir hat die schlimme Krankheit MS. Mittlerweile ist es so weit, dass sie im Rollstuhl sitzt und den Pflegegrad 3 hat.
Auf gute Ratschläge mehrer Neurologen, zog sie es vor in einem für sie besseres Klima zu ziehen. Mit der Kranken und Fflegekasse wurde alles, abgesprochen die Pflegekasse bestätigte in meinem Beisein, dass die Versorgung in einem europäischen Land, die gleiche sei wie in Deutschland, sie vollzog also ihre Auswanderung, nach Gran Canaria.

Dann die erste Beantragung der Verhinderungspflege, abgelehnt, es sei eine Sachleistung udn die muss im europäischen Ausland nicht gezahlt werden! Widerspruch, wieder abgelehnt! Dann habe ich ich recherchiert und festgestellt, dass es ein neues Gesetz vom EGH gab, dass die Geldleistung sehr wohl gezahlt werden muss. Ich sandte das Urteil zu und schon ruderte die Pflegekasse zurück und teilte ihr überaus freundlich mit, dass sie nun doch die Verhinderungspflege zahlen.
Mittlerweile gibt es mehrere Unterstützungsgelder der Pflegekassen:
Jeder Verbraucher mit festgestelltem Pflegegrad kann einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich beanspruchen. Höhere Leistungen können unter Umständen dann in Anspruch genommen werden, wenn schon 2016 ein Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 208 Euro bestand.

Mit dem Entlastungsbetrag können sich Pflegebedürftige Kosten, die sie für bestimmte Leistungen in der häuslichen Pflege ausgegeben haben, erstatten lassen. Dabei kommen beispielsweise Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag in Frage.

Als sie das beantragte, wurde es wieder abgelehnt, es seinen Sachleistungen!

Nun zu meiner ursächlichen Frage: Wie kann es sein, dass diese Sachleistungen abgelehnt werden? Wie kann es sein dass Menschen, mit Pflegerad 3, die als Rentner, den gleichen Pflegebeitrag, wie der in Deutschland lebende zahlen, keine Gleichberechtigung erhalten, dabei besteht doch da ein Gesetz? Wie kann es sein, dass man bei der Verhinderungspflege, zwar die Geldleistung bekommt um die Ersatzpflegekraft zu zahlen aber zwischen Pflegegrad 2 und 5, trotz höherem Aufwand in den Graden, die Leitung immer gleich bleibt? Sie muss also aus eigerner taschen die ersatz Pflegeperson zahlen, weil sie einen Pflegegrad mehr hat udn der Aufwand sich erhöhte.

Ich würde ihr so gerne helfen, aber habe auch keine Kraft mehr mich mit dem Bundesversicherungsmt, dem Petitionsausschuß des deutschen Bundestages und der Pflegekasse herum zu streiten.
Ich würde sofort vor das Verfassungsgericht ziehen um es klären zu lassen oder ggf. vor den EGH, wenn ich nur wüßte wie ich ansetzen kann.

Ich würde mich über eine Hilfe sehr freuen, auch wenn cih doch mit den Fragen vielleicht sehr belastend wirke und verbleibe bis dahin,

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Konn

Hallo,
zuerst - ich sehe die Verhinderungspflege nicht unbedingt als Sachleistung, sondern eher als Geldleistung (Pflegekasse zahlt entweder an den oder die zu Pflegende oder direkt an Aushilfe)
den bewilligten Geldbetrag), insofern hätte ich in der Praxis mit Spanien kein Problem gehabt.
Was den Entlastungsbetrag betrifft, so kenne ich es noch so aus der Praxis, dass die Leistung nur dann zur Auszahlung kam, wenn die Leistungen auch von dazu zugelassen Leistungserbringern, wie z.B. Pflegedienste oder karitative Einrichtungen erbracht und direkt mit uns abgerechnet wurden. Eine Erstattung von diesen Leistungen, die Privatpersonen/unternehmen erbracht haben
war in Deutschland nicht möglich und so wird das dann auch die Kasse für Spanien so sehen, da es sich hier dann tatsächlich um Sachleistungen handelt. Wie geschrieben, so kenne ich es, das kann sich natürlich in den vergangenen drei Jahren geändert haben, dann möge sich bitte ein sachkundiger Mit-User zu Wort melden.
Versuche es doch mal mit einer neutralen Beratung, z.B. bei einem Pflegestützpunkt oder vielleicht auch mal bei deiner eigenen Kasse, wenn es eine GKV-Kasse ist.
Gruss
Czauderna

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Hallo Guenter,

etwas zum besseren Verständnis! Sie ging dort hin wo ihre Krankheit sein fast 5 Jahren, kpl. stagniert, was bei MS sicher als Erfolg zu verzeichnen ist.
Sie konnte nicht in der deutschen KK, bleiben, weil sie ein Medikament bekommt, dass vorzufinanzieren, Ihre Rente auffrist, kostet in Deutschland 1.800,–€ im Monat, hier sage und schreibe 750,–€. Deshalb der Wechsel in die spanische Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung, zahlt man als EU-Rentnerin aber weiter in Deutschland.
Ja das Pflegegeld bekommt sie auch ausgezahlt, dass ist korrekt, aber alles andere, Sachleistungen nicht. Da sind anerkannte Pflegeeinrichtungen udn die können auch mit anderen zu Pflegenden arbeiten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Mit denen die zwar in Deutschland in die Kasse zahlen, können sie auch arbeiten, bekommen es aber nur von den zu Pflegenden, weil die Pflegekassen keine Sachleistungen bezahlt.
Ich miene mit diesm Post ja auch nichts besonderes finde ich, sondern nur eine Gleichberechtigung, nach dem Gleichstellungsgesetz, denn sie zahlt Beiträge, aber die Kassen erbringen keine Leistung.
Ich hoffe, dass ich mich so verständlicher ausgedrückt habe und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Konn

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Hallo,
ja, verstehe ich schon, sehe hier aber keinen Handlungsspielraum seitens der Kasse oder gar die Pflicht zur Prüfung des Ermessens sondern eher eine gesetzliche Sperre oder auch Lücke.
Da sind anerkannte Pflegeeinrichtungen udn die können auch mit anderen zu Pflegenden arbeiten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Wie kann ich mir das vorstellen - Der oder die zu Pflegende ist Mitglied einer GKV-Kasse in Deutschland und demnach nicht in das Register des spanischen Gesundheitssystems eingetragen, d.h. die Abrechnung von Leistungen, die in Spanien werden über die Krankenversichertenkarte oder einen entsprechenden Anspruchsausweis (E???) mit der deutschen Krankenkasse abgerechnet. Das gilt auch für Sachleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, wie z.B. Pflegehilfsmittel oder eben auch Entlastungsbeträge ?
Deine Freundin hat sich für die Registrierung ins spanische Gesundheitssystem entschieden.
Wenn ich es richtig verstanden habe muss sie das von dir genannte Medikament sowieso selbst bezahlen - in Deutschland 1800,00 € - in Spanien 750,00 € - was hat das jetzt genau mit dem Umstand zu tun, dass sie ins sopanische Gesundheitssystem eingetragen hat ?.
Ich kann mich erinnern, dass wir auch einige Rentner bei uns versichert hatten, die sich quasi das ganze Jahr in Spanien aufgehalten haben. Die haben immer die Rechnungen bei uns eingereicht und erhielten eine entsprechende Erstattung, die natürlich nicht 100% betrug sondern z.Teil erheblich geringer war. Gerade bei der Medikamentenversorgung war es aber so, dass hier keine Kosten für den Patienten anfielen, wenn dieser im spanischen Gesundheitssystem integriert war. Dies hatte zur Folge, dass sich einige deshalb dort eintragen ließen und fortan in Spanien auch wie Spanier zulasten des dortigen Gesundheitssystems behandelt wurden. Da es aber (damals jedenfalls) keine Pflegeversicherung in Spanien gab, wurde diese Leistung (nur Pflegegeld) von uns gezahlt.
Ich wiederhole mich - so kenne ich es noch aus meiner aktiven Zeit.
Wie Eingangs erwähnt, ich sehe eher ein rechtliches Problem als eine Verweigerungshaltung der Pflegekasse in Deutschland

Hallo Guenter, ja so ist es, sie ist in der spanischen GKV und die deutsche GKV zahlt einen pauschalen Beitrag an die spanische.
Die Pflegeversicherung, blieb aber in Deutschland, da zieht man den gleichen Beitrag, den jeder Rentner zahlt, von der brutto Rente, ab.
Ich meine auch nicht, dass die Pflegekasse sich falsch verhält. Sondern dass alle Rentner zahlen, jedoch nicht alle gleich behandelt werden.

Deshalb auch meine Frage ob es verfassungsrechtlich so geht und wie man evtl. Verfassungsklage, erheben kann denn meiner Meinung nach, verstößt dies gegen das Gleichstellungsgesetz.

Die Wege zu solch einer Aktion, würden mich interessieren!

Liebe Grüße

Ulli

Hallo,
da bin ich nicht kompetent genug dazu, da sollte sich ein juristisch bewanderter User/in melden, denn hier geht es um ein Procedere, also ein Verfahrensablauf.
Vom Inhalt her, sehe ich keine Chance, aber dasrum geht es ja nicht.
Ich nehme an, dass du diese Seite bereits kennst ? - https://www.deutsche-im-ausland.org/absicherung-und-finanzen/sozialversicherung-im-ausland/pflegeversicherung.html
Gruss
Czauderna