Hallo allen,
eine Freundin von mir hat die schlimme Krankheit MS. Mittlerweile ist es so weit, dass sie im Rollstuhl sitzt und den Pflegegrad 3 hat.
Auf gute Ratschläge mehrer Neurologen, zog sie es vor in einem für sie besseres Klima zu ziehen. Mit der Kranken und Fflegekasse wurde alles, abgesprochen die Pflegekasse bestätigte in meinem Beisein, dass die Versorgung in einem europäischen Land, die gleiche sei wie in Deutschland, sie vollzog also ihre Auswanderung, nach Gran Canaria.
Dann die erste Beantragung der Verhinderungspflege, abgelehnt, es sei eine Sachleistung udn die muss im europäischen Ausland nicht gezahlt werden! Widerspruch, wieder abgelehnt! Dann habe ich ich recherchiert und festgestellt, dass es ein neues Gesetz vom EGH gab, dass die Geldleistung sehr wohl gezahlt werden muss. Ich sandte das Urteil zu und schon ruderte die Pflegekasse zurück und teilte ihr überaus freundlich mit, dass sie nun doch die Verhinderungspflege zahlen.
Mittlerweile gibt es mehrere Unterstützungsgelder der Pflegekassen:
Jeder Verbraucher mit festgestelltem Pflegegrad kann einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich beanspruchen. Höhere Leistungen können unter Umständen dann in Anspruch genommen werden, wenn schon 2016 ein Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 208 Euro bestand.
Mit dem Entlastungsbetrag können sich Pflegebedürftige Kosten, die sie für bestimmte Leistungen in der häuslichen Pflege ausgegeben haben, erstatten lassen. Dabei kommen beispielsweise Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder Angebote zur Entlastung im Alltag in Frage.
Als sie das beantragte, wurde es wieder abgelehnt, es seinen Sachleistungen!
Nun zu meiner ursächlichen Frage: Wie kann es sein, dass diese Sachleistungen abgelehnt werden? Wie kann es sein dass Menschen, mit Pflegerad 3, die als Rentner, den gleichen Pflegebeitrag, wie der in Deutschland lebende zahlen, keine Gleichberechtigung erhalten, dabei besteht doch da ein Gesetz? Wie kann es sein, dass man bei der Verhinderungspflege, zwar die Geldleistung bekommt um die Ersatzpflegekraft zu zahlen aber zwischen Pflegegrad 2 und 5, trotz höherem Aufwand in den Graden, die Leitung immer gleich bleibt? Sie muss also aus eigerner taschen die ersatz Pflegeperson zahlen, weil sie einen Pflegegrad mehr hat udn der Aufwand sich erhöhte.
Ich würde ihr so gerne helfen, aber habe auch keine Kraft mehr mich mit dem Bundesversicherungsmt, dem Petitionsausschuß des deutschen Bundestages und der Pflegekasse herum zu streiten.
Ich würde sofort vor das Verfassungsgericht ziehen um es klären zu lassen oder ggf. vor den EGH, wenn ich nur wüßte wie ich ansetzen kann.
Ich würde mich über eine Hilfe sehr freuen, auch wenn cih doch mit den Fragen vielleicht sehr belastend wirke und verbleibe bis dahin,
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Konn