Hallo ihr Lieben,
gesetzt den Fall, ein Ehepaar besitzt eine selbstbewohnte Eigentumswohnung, die es vor einiger Zeit für die eigene Altersvorsorge erworben hatte (jeder besitzt die Hälfte). Nun entscheiden sie sich, die Wohnung zu verkaufen und das Geld in Fonds oder in absehbarer Zeit in eine andere selbstgenutzte Immobilie zu investieren.
Die Eltern des einen Ehepartners sind betagt und könnten zeitnah zu einem Pflegefall werden. Nun ist die Frage, ob der Erlös vom Verkauf der Immobilie, der ja zumindest einige Zeit auf dem Konto liegt, durch den Staat für eventuelle Pflegekosten der Eltern herangezogen werden kann.
Denn ursprünglich war der Fall ja recht klar: solange das Ehepaar die Immobilie noch besitzt und selbst darin wohnt, dürfte das so gebundene Vermögen ja relativ unantastbar sein.
Wie verhält es sich, wenn das Vermögen durch den Verkauf liquide wird? Hinzu kommt, dass ja sowohl die Wohnung als auch der Verkaufserlös zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gehört.
Welche Schritte sollten die Kinder möglichst vermeiden?
Danke im Voraus