Pflegekosten Nachzahlung

Hallo. Ich habe Pflegegrad 1. Da sich über Monate nachträglich Ansprüche aus dem Pflegegrad ergeben haben konnte ich mehr Stunden im Monat in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst sagte er achte darauf das dass Budget passt und bescheid gäbe bevor es ausläuft und nur noch mtl.125 Euro über bleiben würde. Ein Verschlechterungsantrag bei der Krankenkasse wurde gestellt, abgelehnt, Widerspruch und ist noch in Bearbeitung. Die Krankenkasse sagte mir im Februar auf Anfrage das für die Monate Januar und Februar noch genügend Budget bestünde für mehr Stunden. Die Tante von.Pflegedienst die das Ganze immer im Auge hatte meinte sogar März wäre noch drin , nur Spritkosten müssten selbst übernommen werden. Das Vertrauen war immer gut und ich hab mich darauf verlassen können.

Nun rief mich der Pflegedienst an, das ich für den Monat Oktober Sprit nachzahlen soll und für Januar und Februar nachzahlen soll. An die 500 Euro. Anscheinend weil die gepennt haben mit dem Budget. Ich habe da mein Verschlechterungsantrag noch läuft nur ab März ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt gestellt.

Nun habe ich keine Pflege mehr da der Dienst erst sein Geld will und ich bin total überfordert. Ich weiß nicht was ich machen soll, da ich das nicht bezahlen kann.

Wäre für ein Rat dankbar.

Hallo,
sagte der Pflegedienst das nur oder wurde das schriftlich irgendwo und irgendwie festgehalten?
Wann wurde der Antrag auf Pflegegraderhöhung gestellt, das Datum könnte ggf. wichtig sein.
was die Weigerung des Pflegedienstes angeht, da solltest du dich Hilfe suchend an die Pflegekasse wenden, vielleicht kann die auf den Pflegedienst einwirken, die Leistung trotzdem weiter zu erbringe und die eventuellen Rückstände bis zur Entscheidung über die Höherstufung zu stunden oder zumindest eine Ratenzahlung mit dir zu vereinbaren.
Gruss
Czauderna

Der Pflegedienst hat das gesagt und bisher auch eingehalten. Es war deren Aufgabe das Budget zu überwachen. Der Verschlechterungsantrag wurde bereits im Dezember gestellt.

Hallo,
wenn der Höherstufungsantrag durchgeht, gibt es grundsätzlich ab Antragstellung den höheren Pflegegrad und eine entsprechende Nachzahlung.
In dem geschilderten Fall ist es ärgerlich, dass es zur Budgetüberwachung keine schriftliche Vereinbarung gibt, dass der Pflegedienst dafür zuständig ist, das kann ich mir nicht vorstellen, denn es könnten ja auch mehrere Leistungserbringer im Rahmen der Betreuungsleistungen beteiligt sein, da wäre meiner Meinung schon eher die Pflegekasse gefragt, schließlich bezahlt sie doch die Leistungserbringer direkt. Sind „Benzinkosten“ überhaupt berücksichtigungsfähig bei der Abrechnung - wenn ja, dann wäre die Pflegekasse erst recht eingebunden - wenn nein - geht das aus der Bewilligung der Leistung hervor ?.
Gruss
Czauderna

Es fühlt sich niemand verantwortlich. Sollte der Pflegegrad höher gestuft werden rückwirkend erhaltet ich keine rückwirkende Kostenübernahme da es sich nicht um Pflegegeld handelt sondern um Entlastungsbeitrag

Hallo,
das habe ich auch nicht gemeint - wenn der Antrag durchgeht und rückwirkend der Pflegegrad 2 zugebilligt wird, dann wird auch rückwirkend das Pflegegeld gezahlt und damit sind die finanziellen Mittel da um ggf. das „Defizit“ auszugleichen. Natürlich wird bei der eventuellen Nachzahlung der „Entlastungsbetrag“ berücksichtigt.
Gruss
Czauderna