Pflegeld Stufe 2 versteuern?

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist das Pflegegeld von der Pflegeversicherung steuerfrei.
Was ist, wenn meine Tochter als versorgenden Angehörige
eine sogenannte „sittliche Pflicht“ zur Pflege erfüllt (§ 3 Nr. 36 EstG), mir hilfreich zur Seite steht und ich das Pflegegeld (332.00€) an meine Tochter weiter gebe?
Muss meine Tochter das von mir erhaltene Pflegegeld versteuern?
MfG
Toto

Frage von E-Mail verschoben nach Steuern
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MOD Pierre

Hallo,
ich bin jetzt nicht der Steuerfachmann, dafür aber Experte in Sachen Pflegegeld und Sachleistungen.
Von daher, hätte ich davon gehört, dass in solchen Fällen die Empfänger des Pflegegeldes, dass sie vom zu Pflegenden erhalten, für ihre Pflegeleistung ,dieses auch versteuern müssen, könnte ich die Frage mit „ja“ beantworten - hab ich aber noch nie gehört, deshalb lautet meine Antwort „nein“ - muss sie nicht - weil es sich auch nicht um eine Beschäftigung im Sinne des SGB 5 handelt. Allerdings, das aber nur als Info. - könnte sie theoretisch trotzdem Rentenversicherungspflichtig als Pflegeperson sein - wurde das schon mal geprüft ?.
Hier auch den genannten § Abs. 36 - im Wortlaut
36.
…Einnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrages nach § 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden. 2Entsprechendes gilt, wenn der Pflegebedürftige vergleichbare Leistungen aus privaten Versicherungsverträgen nach den Vorgaben des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder nach den Beihilfevorschriften für häusliche Pflege erhält;

Gruss
Czauderna

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Hi,

absolut irrelevant in eurem Fall, weil das deine TOCHTER ist. Wäre es die Nachbarin oder eine Bekannte, müsste man sich über eine sittliche Pflicht vielleicht Gedanken machen, aber nicht bei der Tochter. Hier steht noch mehr dazu:

Gruß
Christa

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