Pflegeleistung / Pflegepersonal

Liebe/-r Experte/-in,

guten Tag, abhängig von fremder Hilfe muß ich unbedingt eine Pflegekraft beschäftigen.

Diese Pflegekraft suche ich aus privaten Kreisen, da die Pflegedienste nicht nur unbezahlbar sind, sondern auch ihre Arbeit sehr zu wünschen übrig läßt. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, doch die finden?

Nun ist es so, daß man z.B. aufgrund einer Zeitungsanzeige eine größere Auswahl an Angeboten erhält, wobei man noch lange nicht weiß, was sich hinter dem Papier versteckt und selbst bei Vorstellungen wird das Blaue vom Himmel heruntergeholt.

Ja sogar eine Probezeit von einigen Wochen zeigt noch nicht die wahre Einstellung der Pflegepersonen und selbst das ist von der Krankenkasse nicht vorgesehen.

Ungünstig bzw. unzumutbar ist also eine Bestimmung der Krankenkasse, daß bei jedem Wechsel der MDK eingeschaltet wird, der, so die Krankenkasse feststellen soll, ob die Pflege durch die neue Pflegeperson sichergestellt ist.

Dies ist nach meiner Erfahrung eine glatte Lüge, denn bei allen Vorstellungen ist die Pflegeperson kaum in Augenschein genommen worden, sondern der zu Pflegende um ihn vielleicht herunterstufen zu können.

Außerdem habe ich gelesen, leider finde ich diesen Satz nicht mehr, der MDK darf nur innerhalb einer bestimmten Zeit Wiederholungsprüfungen vornehmen. Hier wird also offensichtlich durch eine Anweisung eine andere bewußt außer Kraft gesetzt.

Nun frage ich Sie, an wen wendet man sich sinnvollerweise um diese Konstellation anzuprangern, wobei die zugehörige Krankenkasse m.E. nicht der richtige Ansprechpartner ist.

Für Tipps und Hinweise, wie man sich hier wehren kann und an wenn man sich am besten wenden kann, bzw, eine Vorschriftsänderung herbeiführen könnte, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Beispielsweise würde ich eine Zeitlang alle 4 Wochen die Pflegekraft wechseln müssen, weil diese mich belogen hat, würde ich alle 4 Wochen vom MDK mit der gleichen Lüge überprüft und die angeblich zu prüfende Pflegekraft taugt nicht.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Mark

Möchten Sie keine Antwort geben, so lassen Sie mich das ebenfalls wissen, um nicht unnötig unnütze Zeit zu verschwenden.

Hallo, lieber Ratsuchender,

bitte wenden Sie sich an eine BEKO (Beratungs- und Koordinierungsstelle). Diese Stelle zeigt einem unabhängig auf, welche Möglichkeiten es für die zu bewältigende Lage gibt. Sie gibt auch Ratschläge, was die finanzielle Situation betrifft. Oft hat man Anspruch auf eine Zuzahlung, die man leider aber erst auf Nachfrage und Antrag erhält.
Im Telefonbuch müßte die für Sie zuständige BEKO zu finden sein.

Liebe Grüße und viel Erfolg
Ortrud