Hallo die Experten,
die Pflegeversicherung leistet - je nach Pflegegrad - Pflegegeld (für selbstbeschaffte Pflegehilfe) und auch zusätzlich für (externe) Tages- und Nachtpflege. Mit diesen Leistungen könnte man einen bezuschussten Pflegeaufwand abschätzen/quantifizieren.
Nehme man nun an, der tatsächliche Pflegeaufwand sei höher als der vorgenannte und die zu pflegende Person beschafft sich zur Deckung dieser Lücke zusätzliche Pflegeleistungen aus dem nahen persönlichen Umfeld.
a) Kann die Person dann diesen zusätzlichen Aufwand im Rahmen der ESt-Erklärung als Außergewöhnliche Belastung geltend machen?
b) Und bis zu welcher Höhe darf die pflegeleistende Person steuerfrei dafür vereinnahmen ?
c) Und müssen die z.B. per Rechnung oder Überweisung nachgewiesen werden, oder genügt auch hier der allgemeine Grundsatz der Glaubhaftmachung ?
Gruß, Karl