Pflegepauschale bei Arbeit an Buß- und Bettag

Hallo,

in Sachsen gibt es den Feiertag „Buß- und Bettag“. Da es diesen Feiertag nur in Sachsen gibt, zahlen sächsische Arbeitnehmer eine erhöhte Pflegepauschale, welche nach letztem Erkenntnisstand 0,5% (vom bruttogehalt) höher liegt, als in den anderen 15 Bundesländern.

Wird nun an diesem Feiertag auf Anweisung des Arbeitgebers innerhalb von Sachsen gearbeitet, besteht dann ein Anspruch darauf diese Pflegepauschale erstattet zu bekommen? Schließlich Arbeit der sächsische Arbeitnehmer dann wie Arbeitnehmer in den verbleibenden Bundesländern. Da muss es doch eine Form des Ausgleichs geben. Zum Beispiel in Form von Erstattung der Differenz der Pflegepauschale (die besagten 0,5%) oder einen zusätzlichen Urlaubstag als Ersatz für den Feiertag.

Von wem und wie wird die DIfferenz der Pflegepauschale erstattet?

Servus,

hast Du schon gerechnet, wie hoch der Lohn für den gearbeiteten Feiertag im Vergleich zur Differenz des PV-Beitrages ist?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Ja.
Bei normalem Gehalt liegt der Wert unterhalb des Werts von (0,5% PV mal Bruttogehalt mal 12 Monate).
Mit Feiertagszuschlag von 50% liegt der Verdienst überhalb der PV-Differenz von 0,5%*12Monate*Bruttogehalt/Monat