Hallo, liebe Wissenden,
ich benötige Hilfe für eine Freundin. Deren Vater (81 Jahre alt) ist dement und inzwischen im Pflegeheim. Die Mutter ist anerkannte Pflegeperson. Seit einiger Zeit schwächelt aber auch sie. Jeden zweiten Tag schafft sie es ohne Hilfe nicht mehr aus dem Bett, weil die Wirkung der Spritzen nachläßt Eigentlich soll sie zur Krankengymnastik, aber das kriegt sie z.Z. auch nicht auf die Reihe. Vermutlich hat sie sich nun bei einem Sturz noch den Arm gebrochen. Die Töchter der alten Leutchen geraten an ihre Grenzen, weil sie berufstätig sind.
Meine Überlegung:
Hat besagte Frau nicht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Wer stellt dann am besten den Antrag? Der behandelnde Arzt? Die Frau selber? Deren Töchter?
Welche Form der Unterstützung gibt es für die Frau im Bezug auf die Fahrerei?
Ich denke da an Besuche im Pflegeheim, eigene Arztbesuche, Einkäufe und ähnliches.
Gut, die nötigsten Einkäufe ließen sich vielleicht noch über einen Service abdecken, aber bei Besuchen beim Arzt und im Pflegeheim wird es schon schwieriger auf dem Lande.
Freue mich auf eure Tipps und danke im Voraus!!! Meine Freundin geht gerade echt auf dem Zahnfleisch…
LG
Hallo,
eigentlich müsste das Prozedere ja bekannt sein?
Erste Anlaufstelle wäre hier die Krankenkasse/Krankenversicherung respektive die Pflegeversicherung (Kurzzeitpflege, Haushaltshilfe…) der Mutter.
VG
Pflegestützpunkte
Hallo,
lass dich dort beraten, guck http://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/…
Gruß
Otto
Hallo,
ja, hier greift die Ersatzpflege wenn die Pflegeperson ausfällt (übrigens, egal aus welchem Grund). Haushaltshilfe ist eine Leistung der Krankenkasse und nicht der Pflegekasse und obendrein meist noch an die gesetzliche Bestimmungen gebunden wonach Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben müssen. also, Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen und beraten lassen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
danke an euch. Tja, die Haushaltshilfe über die Krankenkasse fällt in dem Fall wohl weg.
Meine Freundin hat noch den Sozialdienst im Krankenhaus vor dem WE kontaktieren können.
LG