Pflegesachleistung

Muss ich für die Pflegegelddachleistung unbredingt ein Pflegedienst anweisen oder kann das auch eine privatperson machen

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MOD Pierre

Hi,

welchen Pflegegrad hast du denn?

Viele Grüße
Karin

Was genau machen? Und um welchen Teil des Pflegegeldes geht es? Und um welches Bundesland?

Hallo,
grundsätzlich ist es so, wenn nur Pflegegeld bezogen wird, dann bekommt der oder die zu Pflegende das gesamte Pflegegeld ausgezahlt und kann es verwenden.
Pflegesachleistungen, das sind allgemein die Leistungen, die von Dritten gewerbsmäßig erbracht werden, meistens eben Pflegedienste. Solche Pflegeleistungen gibt es nicht zusätzlich zum Pflegegeld sondern hier gibt es die sog. Kombinationspflege.
Beispiele mit fiktiven Summen -
Pflegegeldanspruch beträgt monatlich 500,00 €
Beipiel A.
Herr.
M. hat nur Pflegegeld beantragt und bekommt monatlich 500,00 € ausbezahlt.
Seine Schwiegertochter kommt zweimal am Tag um ihm beim An- und Ausziehen seiner
Kompressionsstrümpfe zu helfen. Dafür zahlt er ihr im Monat 250,00 €
Das Geld nimmt er vom Plegegeld
Beispiel B.
Herr M. wird nun zweimal täglich vom Pflegedienst besucht, der die Sache mit dem Strümpfen jetzt erledigt. Dafür bekommt der Pflegedienst 270,00 € mtl. -
Der Sachleistungsanspruch gemäss des Pflegegrades, den Herr M. hat, beträgt 900,00 €
Nun kommt es im Rahmen der Kombinationspflege zu folgender Berechnung -
100 % Sachleistungsanspruch = 900,00 €
tatsächliche Leistung = 270,00 € = 30 %
verbleiben 70%, die nun vom Pflegegeld beglichen werden
Pflegegeld 100% = 500,00 €
Restanspruch 70% = 350,00 €
Ich schließe mich aber auch den Fragen meiner Vorschreiber/innen an.
Wer erbringt diese Leistungen und um was für Leistungen geht es genau.
Gruss
Czauderna