Sehr geehrte Annete.d
Sie dürfen Ihr Wissen anbieten, wenn Sie berechtigt sind die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Altenpflegerin haben, können Sie diese geschützte Berufsbezeichnung benutzen.
Wenn Sie mit privatem Bereich meinen, dass Sie als Selbstständige arbeiten, empfiehlt es sich, sich genauestens über die Kosten der Sozialersicherung zu informieren.
Eine Gewerbeanmeldung ist ggf. ebenfalls zu prüfen. Ebenso ist eine (Pflege) Kassenzulassung zu prüfen, damit Ihre Dienstleistung nicht nur privat honoriert werden kann, sondern auch von der Pflegekasse.
Leider ist Ihre Anfrage sehr vage, dass ich keine weiteren Details geben kann.
LG P.