Pflegesachverständiger

Guten Tag,
ich bin Altenpflegerin und möchte mich beruflich neu orientieren.Da ich schon sehr viele Pflegestufengutachten des MDK begleitet habe und das mit Erfolg möcht ich mein Wissen im privaten Bereich anbieten.Darf ich, ohne Zusatzausbildung diesen Dienst anbieten.

MfG annette

Ich persönlich sehe da kein Problem aber auch keinen Kundenkreis, da es weder „freie Gutachter“ ohne gerichtliche Bestellung oder ähnliches gibt, außerdem sehe ich ein kleines Problem in der Übernahme der Haftung für die festgestellten Testate.

Mir ist auch nicht klar ob es da überhaupt einen Bedarf gibt.

Hallo Annette,
soweit ich weiß, braucht man in dem Fall eine Weiterbildung. Für diesen Job gibt es sogar ein eigenes Berufsbild, wie das heißt, solltest Du nachschauen.
Gruß
enaj

Sehr geehrte Annete.d

Sie dürfen Ihr Wissen anbieten, wenn Sie berechtigt sind die Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Altenpflegerin haben, können Sie diese geschützte Berufsbezeichnung benutzen.
Wenn Sie mit privatem Bereich meinen, dass Sie als Selbstständige arbeiten, empfiehlt es sich, sich genauestens über die Kosten der Sozialersicherung zu informieren.
Eine Gewerbeanmeldung ist ggf. ebenfalls zu prüfen. Ebenso ist eine (Pflege) Kassenzulassung zu prüfen, damit Ihre Dienstleistung nicht nur privat honoriert werden kann, sondern auch von der Pflegekasse.

Leider ist Ihre Anfrage sehr vage, dass ich keine weiteren Details geben kann.

LG P.

Hallo Anette,

auf deine Frage kann ich leider keine Antwort geben da ich es nicht weiß.

Mit freudlichen Grüßen

Elke

Trotzdem Danke das du geschrieben hast.
MfG Annette

Hallo Annette.
Leider kann ich dir hierzu keine Auskunft geben. Frag doch bei der KK oder beim MdK nach.
Mit freundlichen Grüßen,
M.G.

Hallo, da der Pflegeberater keine geschützte Bezeichnung ist, darfst Du Deine Dienste privat anbieten. Aber, bewerbe Dich doch sinniger direkt beim MDK, die suchen doch immer!

Mfg
Heike

Hallo Heike ,
erstmal Danke für deine Antwort.Bewerbung beim MDK hatte ich mir auch schon überlegt.Ich habe mit einer Dame vom MDK gesprochen.Die stellen nur Fachkräfte ein die als Wohnbereichsleitung arbeiten oder gearbeitet haben.Diese Vorausetzung habe ich nicht.
Mit freundlichen Gruß Annette

Hallo, da der Pflegeberater keine geschützte Bezeichnung ist, darfst Du Deine Dienste privat anbieten. Aber, bewerbe Dich doch sinniger direkt beim MDK, die suchen doch immer!

Mfg
Heike

Hallo Annette,
tut mir leid, dass ich jetzt erst antworte. Sicher hast du die Antwort schon. Ich kann dir dabei auch nicht weiterhelfen, tut mir leid. Man könnte höchstens direkt bei der KK anfragen oder deine PDL. Die könnt’s auch wissen.

Lg Anika

Auf privater Ebene können Sie ihr Wissen an Angehörige weitergeben.Sollten Sie dies gegen Bezahlung machen, ist dies natürlich ein Einkommen und somit beim Finanzamt meldepflichtig.Eine fundierte Weiterbildung mit einem Zertifikat hilft aber bestimmt besser sich ich als selbstständiger Pflegeberater einen Namen zu machen.
Hoffe ich habe ein wenig geholfen
Guten Start
AnnaXYZ