Pflegestufe 1 !

Hallo,
ich hätte da eine bzw. ein paar Fragen zur Pflegestufe 1. Es geht darum, dass die Großmutter (89 Jahre) jetzt nicht mehr so gut laufen kann (schleppt sich so durchs Zimmer (sehr langsam), Treppensteigen ohne Hilfe eigentlich nicht mehr möglich). Nach einem (kleinem) Schlaganfall hat sie sich überlegt Pflegestufe 1 zu beantragen. Man muss aber dazu sagen, dass sie im 1. Stock wohnt, dort aber alles ebenerdig ist und dass Sie obwohl sie nicht gut laufen kann sonst recht fit ist. Sie kann sonst alles machen, auch gerade was Pflege am Körper usw. betrifft (außer Füße waschen). Essen machen wird halt langsam schwieriger und sie kann halt nicht mehr in den Keller (Wäsche) und Zeitung holen… Bisher kümmert sich der Sohn/mein Vater um Sie (Einkaufen, kleine Erledigungen, Staubsaugen…).
Jetzt wird für Pflegestufe 1 vorausgesetzt, dass sie glaube ich 90min? am Tag Pflege benötigt und was eher ungünstig ist: 45min pro Tag Pflege direkt am Menschen nötig sind. Nach der Durchsicht der Antragsformulare besteht, so wie ich das sehe keine Chance, dass Pfelgestufe 1 erreicht wird. Lieg ich damit richtig oder gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten (1/2 Pflegestufe oder so :wink:. Ich hab mich etwas umgehört und hab das Gefühl, dass es andere Leute schon längst ausgenutzt hätten. Andererseits kann man ja auch froh sein wenn sie noch so gesund ist, dass man das noch nicht beantragen muss.
Bitte um Meinungen :smile:

Gruß

Der Raabe

Hallo,

sorry für die späte Antwort, ich war im Urlaub. So wie Sie den Fall schildern wird es wohl mit einer Pflegestufe vorerst nichts werden. Der hauswirtschaftliche Unterstützungsbedarf ist sicher gegeben, aber der reicht - wie Sie selber erkannt haben - nicht. Bei einer Begutachtung würde Sie sicher auch bei der Körperpflege einige Pflegeminuten bekommen, z. B. Waschen von Rücken und Füßen, vielleicht auch für den Bekleidungswechsel bei Strümpfen und Schuhen, aber damit kommt man nicht auf 46 Pflegeminuten. das Treppensteigen wird leider nur berücksichtigt, wenn es in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Pflegehandlung steht. Z. B. jemand bewohnt ein Einfamilienhaus, die Wohnräume befinden sich im Erdgeschoss, das Bad ist aber im 1. OG. Wahrscheinlich würde Sie in den Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe 1 eingestuft. Diese Graduierung ist relativ neu, allerdings nur insofern von Bedeutung, wenn die Möglichkeit bestünde, Hilfe zur Pflege nach SGB XII zu beantragen, d. h. beim örtlichen Sozialamt. Dafür müssten Sie dann natürlich ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Dann könnte ein Pflegedienst eingeschaltet werden, der über das Sozialamt finanziert würde. Eine halbe Pflegestufe gibt es leider nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Gert Noack