Pflegestufe 1 ab 80 Jahre

Hallo
Hab da eine Frage:
Habe hehört, das man ab 80 Jahre automatisch die Pflegestufe 1 beantragen kann.
Ist dieses richtig, oder welche Kriterien müssen erfüllt sein.
MFG Landser

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegeversicherung_%28D…

Hallo,

Habe hehört, das man ab 80 Jahre automatisch die Pflegestufe 1
beantragen kann.

Autsch. Wer erzählt denn so einen Schwachsinn. Erzähl das mal einem 80jährigen, der gerade seinen Garten macht und lauf dann schnell, bevor du die Harke im Rücken hast.

Eine Pflegestufe gibt es nur wenn eine Pflegebedürftigkeit besteht, d.h. es braucht jemand Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder um sich fortzubewegen.
Die Pflegestufe wird üblicherweise durch dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgestellt, wobei deutliche Einschränkungen vorliegen müssen. Wenn jemand die Fenster nicht mehr selber putzen kann oder am Stock geht, liegt keine Pflegebedürftigkeit vor.

Gruß
Carlos

Hallo Driver54,

meine Oma wird in ein paar Wochen 90 Jahre. Sicherlich kann sie nicht mehr alleine wohnen (sie wohnt jetzt bei meiner Mutter), aber da sie sich immer noch selbst ihr Essen kocht, sich alleine waschen/duschen kann und die Treppen in ihr Schlafgemach noch allein bewältigt, liegt hier keine Pflegestufe vor. Das Einkaufen, das Saubermachen ihres Zimmers, Wäschewaschen und die Überwachung der Medikamention durch meine Mutter reichen für eine Pflegebedürftigkeit der Stufe I nicht aus.

Viele Grüße

Kathleen

Hallo,

ich habe übrigens eine 100jährige Oma, die alleine wohnt und ihren Haushalt selber macht.

OK, eine Einschränkung; nach ihrem Armbruch im Herbst habe ich sie überreden können, weiterhin Essen auf Rädern zu nehmen.

Gruß
Carlos

Bullshit…
http://www.youtube.com/watch?v=KbBghU1wEx0

Pflegestufe 2??

http://www.youtube.com/watch?v=lpOXyTS0n7k&feature=r…

Pflegestufe 3??

http://www.youtube.com/watch?v=Tf6LfRf0eMI&feature=f…
Pflegestufe 4??

Gruss
Hummel

Pflegestufe 1 liegt vor, wenn ein Hilfebedarf bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung von mindestens 90 Minuten im Tagesdurchschnitt bestehnen. Dabei müssen auf die Grundpflege mindestens 46 Minuten entfallen. Der HIlfebedarf muß auf Dauer bestehen. Das ist der Fall, wenn er voraussichtlich mindestens 6 Monate anfällt. Falls dies der Fall sein sollte, einen Antrag auf Einstufung beim MDK stellen.
mfg
urmel04

Also, da muss ich den Fragenden in Schutz nehmen. Denn bis vor einigen Jahren war dies tatsächlich noch der Fall. Schätze, dass dies wie alles Positive, von den PolitikerInnen wegrationiert wurde… Wann genau kann ich leider nicht sagen.