Pflegestufe? Demenz aber physisch fit

Meine Mutter ist seit längerem vergesslich und zwischenzeitlich wurde Altersdemenz festgestellt.

Die folgen sind, das sie eine Gefahr für sich und Ihre Umwelt darstellt. Daher mussten wir sie in ein Pflegeheim einweisen.
Der Antrag auf Pflegestufe wurde mit der Begründung zurückgewiesen, die Betreuungszeit ist mit 13 Minuten zu gering für Pflegestufe 1. Obwohl die 86 jährige leider nicht mehr ohne Aufsicht bleiben kann.

Gibt es hierzu Urteile vom Sozialgericht auf die ich verweisen kann?

Hallo Erich,

ich kenne derlei Einstufungen aus meiner beruflichen Praxis. Meiner Einschätzung nach kann man da wenig machen. Du kannst Widerspruch einlegen und dann eine Neubegutachtung verlangen, aber wahrscheinlich wird sich da nicht viel tun. Die Pflegestufen werden halt nach einem genauen Minutenschema vergeben. Reine Betreuungszeit fällt da nicht hinein.

Viele Grüsse

Eric

hallo,

ich habe es bei meiner frau so gemacht, dass ich mir eine exceltabelle für sämtliche handgriffe die während eines tages (24h) erforderlich waren erstellt habe. Schicken Sie mir Ihre mailadresse an [email protected], dann kann ich Ihnen eine kopie schicken…

mfg

georg kania

Hallo Erich J.Molitor

Leider kann ich hier nicht mit den entsprechenden Auskünften helfen. Wir fingen bei meiner Mutter bereits mit der Pflegestufe 2 und Alzheimer Demenz,mit Depressionen und Aggresivität an. So war es keinerlei Problem die Pflegestufe 2 zu bekommen . Mitlerweile sind fast 15 Jahre vergangen ,sie ist Pflegestufe 3+, 89 Jahre alt und wird immer noch von uns zu Hause gepflegt

MfG Undine57

Guten Abend Herr Molitor,

ich kann Sie gut verstehen.
Gerichtsurteile kenne ich persönlich leider nicht, kann Ihnen für die Argumentation aber folgende Bücher von Jutta König empfehlen:
a) 100 Fehler bei der MDK-Prüfung und was Sie dagegen tun können
b) 100 Tipps für die MDK-Prüfung
c) Der MDK - Mit dem Gutachter eine Sprache sprechen: Alles über die Einstufungspraktiken…
Haben Sie sich schon einmal mit Beratungsstellen in Verbindung gesetzt, z.B. von der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft?
Waren Sie bei der Einstufung des MDK dabei oder wurde die Einstufung bereits im Pflegeheim vorgenommen?
Ist Ihre Mutter auf einer „geschlossenen“ Station?
Wie sieht die Pflegeplanung Ihrer Mutter auf der Station aus? Sie haben ein Anrecht auf Einsichtnahme.
Ausserdem muss jedes Heim einen Pflegebericht führen. Daraus geht hervor, wieviel Betreuung Ihre Mutter benötigt und erhält und was die Pflegekräfte leisten. Dies sind sicher mehr als 13 Minuten.
Ist sie weglaufgefährdet? Wenn ja, was unternimmt das Heim?
Wie wurde die Diagnose einer Demenz gestellt? Gibt es das Ergebnis der entsprechenden Teste?
All diese Dokumente sollten Sie als Kopie parat haben (auch die des Pflegeheimes).
Hat sich Ihre Mutter schon einmal selbst gefährdet, z.B. Herd angelassen, sich verlaufen, nicht angepasst gekleidet und auf die Strasse gegangen? All diese Dinge müssen dokumentiert sein.
Notfalls nehmen Sie sich einen Anwalt, der sich mit der Thematik auskennt. .

Viel Erfolg!

Mit freundlichem Gruss
Gudrun Jotzo

Über entsprechende Urteile habe ich keine Informationen.
Auf der Seite des Alzheimerforums finden Sie unter Punkt3 die aktuelle Fassung Begutachtungsrichtlinien des MDK, auf Seite 82 die Grundlagen für die vollstationäre Pflege.
http://www.alzheimerforum.de/2/14/1/2141inh.html#45b…
Grundsätzlich sollte sich der soziale Dienst der Einrichtung mit der Höherstufung der Pflegestufe von 0 auf 1 befassen und mit der entsprechenden Pflegedokumentation Widerspruch einreichen.
Nach Ihrer Beschreibung liegt eine Selbst- und Fremdgefährdung - zumindest im häuslichen Bereich- vor. Das reicht für eine Pflegestufe nicht aus. Daher muss umfassend dokumentiert werden, worin der Betreuungsbedarf besteht.
Der MDK definiert z.B. in den „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes
zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“, S.40 >>Ein regelmäßiger und dauerhafter Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung
kann auch aus der Unfähigkeit resultieren, körperliche und seelische Gefühle
oder Bedürfnisse, wie Schmerzen, Hunger, Durst, Frieren und Schwitzen wahrzunehmen
oder zu äußern, z.B. bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz oder
im Wachkoma.

Meines Wissens gibt es da keine Urteile, allerdings stehen einige aus…(aber angesichts des "Spar-wahns"seitens Trägern, Politik und Wirtschaft in den Bereichen in denen es um Menschen geht, sehe ich da auch wenig Chance…)
Die ganze Pflegestufeneinteilung bzw. die Kriterien für diese Einteilungen sind leider komplett sinnentleert bzw. haben mit den Realitäten nichts zu tun, vor allem und gerade bei Menschen mit demenziellen Veränderungen.

Guten Tag Hr Molitor,

Diese Aussage ist natürlich eine Frechheit,auf jedenfall müssen sie Einspruch erheben und auch selbst tätig werden. Informieren sie sich genau über die pflegerischen Tätigkeiten die an der alten Dame verrichtet werden und führen sie anhand dieser Berichte ein Pflegetagebuch. Für eine große Pflege ( Morgentoilette , Ganzwaschung und ankleiden ) werden von den Krankenkassen ca 30 gerechnet,Kleine Pflege (abends frischmachen und umziehen) ca.14 Minuten.Auch wenn die Mutter noch selbst viel macht muss sie doch beaufsichtigt bzw. kontrolliert werden.Essen wird zubereitet und angerichtet die Flüssigkeitsaufnahme wird kontrolliert - diese Tätigkeiten kann ein Demenskranker selbst nicht leisten. Alle demenzkranken behaupten immer sie können und machen alles selbst. Seien sie auf jeden Fall bei dem nächsten Besuch des MDK dabei damit sie einige Sachen ins rechte Licht rücken können.
Besteht Weglauftendenz?
Grundsatzurteile kenne ich nicht.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
mit freundlichem Gruß

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.Es ist eine Frechheit bei Demnz eine Pflegestufe ab zu lehnen.Das Heim müßte euch dabei helfen.
Es gehört eigentlich schon in Pflegest.2
Bitte kämpfen und nicht klein kriegen lassen.Bei Ablehnung immer wieder kämpfen.