Pflegestufe nach Beinamputation

meinem Mann wurde ein Unterschenkel amputiert. Er ist 78 Jahre, hatte letztes Jahr 2 schwere OPs und danach einen massiven Herzinfarkt, wovon er sich noch nicht ganz erholt hatte. Jetzt waren die Beinarterien wieder zu und der Unterschenkel mußte amputiert werden.Es waren bis jetzt 6 Wochen Krankenhaus, 5 Narkosen, Kreislaufprobleme usw. Frühestens in 14 Tagen fängt die Reha an.
Jetzt habe ich mich erkundigt wegen der Pflegestufe.
Auskunft: er bekommt keine, da er ja mit Rollstuhl, Prothese oder Krüken alleine zurecht kommt.
Trifft vielleich bei einem Jüngern zu.
Ich kann mit 68 Jahren kräftemässig ihn nicht halten.

Wo bekommt man Unterstützung oder vernünftige Auskünfte.

Hallo liebe Lupino,

ich weiß nicht genau von wo aus sie schreiben aber jede Stadt die ein bißchen was auf sich hält hat eine Pflegeberatungsstelle im Rathaus.
Manchmal hat man Glück und man bekommt gute Hilfe, wenn man sich an einen ambulanten Pflegedienst wendet.

Ich selbst arbeite in einem solchen Pflegedienst und wir begleiten Angehörige von Pflegebedürftigen und stellen mit Ihnen gemeinsam den Antrag auf Pflegestufe bis hin zur MDK Begutachtung.

Ich hoffe ich konnte vorab schon mal ein bißchen helfen :smile:

Liebe Grüße
Kathie

Hallo lupino,

mich würde interessieren wer die Auskunft erteilt hat, dass ihr Mann keine Pflegestufe erhält.
Generell muss man sich Bei der KRankenkasse melden und einenAntrag auf Pflegestufe schicken lassen. Dieser muss ausgefüllt werden und zurück an die KRankenkasse bzw Pflegekasse. Das ist wichtig da Pflegegeld, wenn eine Pflegestufe bewilligt wird rückwirkend zum Stichtag des eingesendeten Pflegestufenantrags gezahlt wird.
Danach bekommt man teilweise noch ein Formular in dem der Pflegebedar geschildert werden sollte. Daraufhin kommt dann auch noch der Medizinische Dienst, der sich dann zu Hause ein Bild von dem Pflegebedarf macht und dann die Pflegestufe bewilliget oder ablehnt, manchmal prüfen sie das auch in der Reha.
Für die Einstufung heißt es das der erhöhte Pflegebedarf mindestens 6 Monate noch in dem gleichen maße bestehen muss wie bei der Begutachtung oder halt keine Besserung angenommen werden kann. Es kann sein, dass eine Begutachtung daher erst nach der abgeschlossenen Reha gemacht wird, aber manchmal auch von den Sozialen Diensten in der Reha gestellt wird. Es wird evtl ja erst in der Reha feststehen, was an Hilfe/Pflegebedarf nötig ist. Dabei ist es unerheblich ob sie diese Pflege leisten könnten oder nicht.
Ich würde annehmen, dass eigentlich eine Pflegestufe 1 bewilligt werden müsste, ob evtl auch die 2 schon möglich ist liegt an dem weiteren Pflegeaufwand.

Grüße Claudia

Hallo Kathie, vielen Dank, bin in München und werde mich mal bei den genannten Stellen schlau machen

Hallo Claudia,
vielen Dank für die Antwort. Dachte auch, die Sozialstelle im Krankenhaus muß den Antrag stellen, aber die sind so programiert (Spezialklinik und Reha für Amputierte), dass sie die Patienten wirklich wieder fit für den Beruf machen. Aber bei meinem Mann in dem Alter und mit der Vorgeschichte dürfte das nicht so ganz klappen.
Aber wie in allen KH Abteilungen muß Du kämpfen, dir nichts gefallen lassen und nachhaken.
Krankenkasse = Allianz hat mich zum Medizinischen Dienst verwiesen, aber der kommt ja erst nach Hause und ich will vorher möglichst alles geklärt haben.

Viele Grüße

Noch eine kurze Anmerkung bevor Sie loslegen :smile:
Bitte unbedingt vorher informieren ob für die Hilfe
( gleich welcher Art ) Kosten entstehen !!

Ich war gerade mal auf der Münchner Seite und habe gesehen das die Stadt München irgendwie gar keine Stadt interne Beratungstelle hat. Und alle anderen Verbände wollen natürlich ihre Anstrengungen auch bezahlt haben :smile:

Merke !!! Nur weil man an christliche Nächstenliebe denkt muß das nicht heißen das diese auch überall so praktiziert wird :smile:

Falls noch Fragen sind…gerne melden :smile:

Kathie

Hallo Lupino!

DAS kann ich fast nicht glauben. Ich selber hatte schon Beinamputierte Patienten und die hatten alle selbst auch eine PS, auch in Anbetracht das diese Herrn auch älter waren. Wo haben Sie sich erkundigt? Ich würde Ihnen empfehlen einen guten Pflegedienst einzuschalten. Die kümmern sich um die Beantragung einer PS und haben auch sonst Tipps oder bieten Hilfe an, zB bei der Grundpflege. Ich gehe davon aus, dass ihr Mann Unterstützung bei Der Grundpflege benötigt zb Duschen, Baden, Toilettengänge. Ausserdem werden bei BEantragung der PS noch Mobilisation zB ins Bett etc und Hauswirtschaftliche Sachen berücksichtigt. Führen sie von Anfang an eine Pflegetagebuch, wo sie ALLE Tätigkeiten aufschreiben mit Dauer und Aufwand, was SIE machen müssen um Ihren Mann zu pflegen! Das kann später sehr hilfreich kommt, wenn der MDK kommt um die Situation zu begutachten. Und lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht gleich abschrecken, immer Widerspruch mit Hilfe von einem Pflegedienst einlegen.

Zu wissen ist zB auch wieviel Zeit man für die GRUNDPFLEGE braucht um eine PS zu bekommen. BEi PS 1 sind das zB täglich 45 Minuten. Das heisst Sie müssten Ihren Mann mindestens 45 Min am Tag bei der Pföege helfen müssen um diese PS zu bekommen. Ich kenne eine gute Pflegefibel, aber kann das PDF Dokument nicht schicken. Gucken sie bitte unterm folgendem Link ganz oben im ersten Beitrag. Dort ist einiges und dort können Sie sich die Pflegefibel runterladen…

Viel Erfolg und alles Gute…

Link: http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=7006&h…

vielen, vielen Dank. Da das Neuland für mich ist, sind die Tips sehr hilfreich. Gut dass ich seit Jahren im Training in den Krankenhäusern bin, mir nicht alles gefallen zu lassen und die 0815 Routine zu durchbrechen.

Viele Grüße und nochmals Danke

Hallo Lupino,

der soziale Dienst kann nur bei dem Antrag unterstützen, und letztendlich wird die Pflöegestufe wirklich erst festgestellt, wenn ihr Mann wieder zu Hause ist. Den Antrag auf Pflegestufe zu stellen ist nicht schwierig und auch nicht besonders umfangreich. Pflegegeld kann erst gezahlt werden wenn die Reha abgeschlossen ist, also wärend Krankenhaus und Reha gib es kein Pflegegeld.Manchmal ist es dann wirklich besser die Reha abzuwarten, weil die Ärzte sonst vielleicht eine zu gute Prognose erstellen. Zu Hause kann der MDK dann vor Ort sehen was wirklich nur mit Unterstützung getan werden kann.

Gruß Claudia

Hallo Lupino .
Man muß bei der Krankenkasse einen Antrag auf Pflegestufe stellen .Die schicken dann den MDK ( Medizienischer Dienst der Krankenkassen )zur Begutachtung vorbei um zu sehen ob Bedarf an Hilfestellung bei der Pflege besteht.
Angerechnet werden z.B. Grundpflege , Nahrungsaufnahme , Toilettengänge ,hauswirtschaftliche Versorgung und Einkauf, Behörden und Arztbesuche .
Rat und Hilfe bietet denke ich aber auch jeder Amb. Pflegedienst an . Bitte aber vorher abklären ob sie eine kostenlose Beratung anbieten.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. Und viel Glück !

Hallo Claudia,
habt mir alle sehr geholfen und bin 'ne Nummer schlauer und weiß jetzt schon mal auf was ich achten muß.
Viele Grüße

Danke für die Tips, weiß jetzt schon mal etwas mehr und auf was ich achten muß.
Viele Grüße

Wo haben Sie sich erkundigt?
So eine Entscheidung wird nicht am Telefon gefällt.
Beatragen Sie die Pflegestufe schriftlich, dann muss der medizinische Dienst kommen und ein Gutachten erstellen. Sollte die Pflegestufe abgelehnt werden fordern Sie das Gutachten bei der Pflegekasse an und lesen Sie welcher Hilfebedarf anerkannt wurde und welcher möglicherweise übersehen wurde. Es ist die Zeit für Pflegemaßnahmen anzurechnen, die ein Laie benötigt um die notwendige Hilfe zu gebe. Wenden Sie sich an einen gemeinnützigen Pflegedienst. Kaufen Sie sich die Hilfe die Sie benötigen um die Versorgung ihres Mannes sicherzustellen. Dann kennt der Pflegedienst ihren Mann bereits gut und kann Sie unterstützen, wenn der Medizinische Dienst zur Begutachtung kommt. Sollten ihre finanziellen Möglichkeiten die nicht erlauben stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für Häusliche Pflege beim örtlichen Sozialamt. Die können auch bei einem festgestellten Hilfebedarf bewilligen, der unterhalb von Pflegestufe 1 liegt. Schreiben Sie auf wobei Sie ihrem Mann behilflich sind und wie lange es dauert (z.B. wegen der eingeschränkten Belastbarkeit kann das Waschen und anziehen oft lange dauern. Alle Hilfen bei der Mobilisation, bei Toilettengängen, notwendige Wäschewechsel zwischendurch, wegen z.B. Malheur mit Ausscheidungen, Schwitzen, Kleckern zählt. Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Legen Sie gegebenenfalls eigene Diagnosen vor um Ihre Einschränkungen zu dokumentieren, aber nur wenn sie damit einverstanden sind. Vielleicht gibt es eine Sozialstation in ihrer Nähe. Die Beratung ist kostenlos. Alles Gute, viel Erfolg!

vielen Dank für die guten Tips

Hallo Frau lupino,

ich war beruflich unterwegs und bitte daher vorab um Nachsicht für meine späte Antwort.

Zu Ihren Fragen:

Sofern Ihr Mann Unterstützung in folgenden Bereichen braucht und die Gesamtzeit der Unterstützung entsprechende Zeitvorgaben erfüllt, steht ihm eine Pflegestufe zu:

§14 SGB XI - Begriffe der Pflegebedürftigkeit

(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§15) der Hilfe bedürfen.

(2) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind:

  1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
  2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
  3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

(3) Die Hilfe im Sinne des Absatzes 1 besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in der Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.

(4) Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind:

  1. Im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
  2. Im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
  3. Im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden,
    Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
  4. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.

Erforderlicher Zeitbedarf (eines nicht ausgebildeten Familienangehörigen) im Tagesdurchschnitt einer Woche:
Pflegestufe 1: mindestens 90 Minuten; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen
Pflegestufe 2: mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen

Mir steht jetzt leider nicht mehr Platz zur Verfügung, um Ihnen alle Informationen zukommen lassen zu können. Wenn Sie mir nochmals schreiben / antworten, helfe ich Ihnen gerne noch weiter (Ansprechpartner, Informationsquellen, etc).

Beste Grüße
Michael E.

Hallo Michael,

da das Neuland für uns ist helfen uns diese Hinweise sehr.

Vielen Dank

tut mir leid.
das ist sehr pflegefachlich. Ich kenne mich nur aus zum Management von Pflegediensten.
Wenden Sie sich evtl. an einen ambulanten Pflegedienst oder Sozialstation.
Aber es kann schon, daß die Auskunft richtig ist, wenn er selbst + alleine noch zurecht kommt, dann sind meines Wissens die Anforderungen nicht erfüllt.

Alles Gute + beste Grüße: TomTom

Hallo Michael,
will Ihnen ja nicht zu viel Arbeit machen, aber bekomme nur überall die Antwort, da mein Mann sich selber waschen kann und vom Rollstuhl aus sich alles nehmen und später mit Prothese noch mehr, gibt’s keine Pflegestufe. Aber wer zahlt z.B. die Haltegriffe am Bett, im Bad usw, die Vorrichtung, dass er in die Badewanne kommt, die Erhöhung der Toilette und was sonst noch anfällt.
Die Allianz zahlt den Rollstuhl und die Krücken aber das andere nicht, fällt in die Pflegekasse. Ich soll das erstmal selber zahlen und dann abwarten was der medizinische Dienst sagt.

Vielleicht haben Sie noch einen Tipp.
Danke und viele Grüße

Hallo Lupino,

Sie machen mir keine Arbeit - ich habe Ihnen ja angeboten, sich zu melden, wenn Sie weitere Infos brauchen.

Zu Ihrem Mann:
Wenn er durch die Reha, durch die Prothese und ggf. Hilfsmittel wie Rollstuhl und Krücken selbst in der Lage ist sich zu versorgen (Körperpflege, Einkauf, Hauswirtschaft - siehe meine erste Antwort), dann besteht kein Anspruch auf eine Pflegestufe. Fragen Sie hier konkret 2-3 Tage vor Entlassung beim behandelnden Arzt der Reha nach und erkundigen Sie sich bei Ihrem Mann, was er wirklich bereits ALLEINE kann.
Den Antrag auf Pflegeeinstufung kann die Rehaklink ggf. direkt für Ihren Mann stellen. Hier im Besonderen sogar einen Antrag auf Schnelleinstufung, was privat nicht geht. (Bedeutet, es wird nach Antrag vorab entschieden)

Hinsichtlich der erforderlichen Hilfsmittel im Bad / Haushalt würde ich auch in der Reha fragen, was konkret empfohlen wird. Wenn diese Hilfsmittel verordnungsfähig sind, dann um eine entsprechende Verordnung bitten und durch ein Sanitätshaus besorgen und anbringen lassen. Falls dies nicht möglich ist, diese schriftlich Empfehlung der Reha an die Pflegekasse weiterleiten - idealer Weise vorher durch ein Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und mitschicken.
Die Veränderungen selbst vorzunehmen und zu bezahlen, um dann abzuwarten was die Versicherung macht, würde ich eher nicht empfehlen!
Allerdings steht die Sicherheit Ihres Mannes im Vordergrund - melden Sie sich einfach nochmal, wenn Sie nicht weiter wissen.

Liebe Grüße
Michael

Vielen Dank, melde mich auch, wenn ich irgentwie erfolgreich war, als Info für Sie
Viele Grüße