Hallo Fachleute des Arbeitsrechts,
hier der Brief einer Bekannten.
Ich bitte um Beantwortung einer für mich wichtigen Frage hinsichtlich einer Nachbarschaftshilfe bei einer Pflegepatientin.
Ich arbeitete halbtags bei der Caritas in NRW als Hauswirtschaftsfachkraft.
Nun habe ich zufällig über Bekannte eine Frau kennen gelernt, die u.a. Pflegestufe 1 hat und schon lange eine Hauswirtschaftsfachkraft sucht. Sie ist u.a. auch bei der Caritas als Suchende gemeldet und auf einer Caritas-Warteliste eingetragen.
Nun meine Frage:
Kann ich bis zur offiziellen Patientenübernahme durch die Caritas als Caritas-Mitarbeiterin solange bei dieser Frau als Nachbarschftshilfe für ca. 10 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass ich gegen meinen Arbeitsvertrag verstoße?
In der Zeit natürlich nur so lange, in der die Caritas keine Möglichkeit hat, als Caritas diese Stelle zu besetzen.
Für eine Antwort sage ich schon vorab „DANKE“!
Mit freundlichen Grüßen
Servus,
ist ein Wettbewerbsverbot unverbindlich, weil kein geschäftliches Interesse des Arbeitgebers konkret berührt ist.
Alldieweil Du das aber aus Deiner Warte letztlich nicht beurteilen kannst, gibt es Sicherheit nur, wenn Du der magischen Formel folgst:
Ma muaß halt schwätza mit de Leid!
und beim Arbeitgeber anfragst, wie er das sieht.
Schöne Grüße
MM