Pflegestufeaberkennung durch Schwangerschaft

Guten Tag,
ich bin in der 6. Woche schwanger, zu 100% Schwerbehindert aufgrund eines Lungenleidens und beziehe eine Pflegestufe (bisher 1, ab 01.01.17 Pflegegrad 2). Kann mir die Krankenkasse die Pflegestufe aberkennen, wenn ich ein Kind erwarte? Oder ändert sich in dem Punkt für mich nichts? Muss dazu sagen, dass ich alleinerziehend bin. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Hallo,

die Tatsache einer Schwangerschaft ändert erst mal nichts an der persönlichen Hilfsbedürftigkeit als Voraussetzung einer Pflegestufe.

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für die Antwort. Heißt das, dass das neu geprüft wird oder einfach weiter läuft? Kenne Sie sich da näher aus?

Hallo,
theoretisch kann eine Pflegeeinstufung immer aufgehoben werden oder eine Rückstufung erfolgen.
Abhängig ist dies immer von einer vorherigen Begutachtung durch den MDK und es ist kein Verfahren, dass von „heute auf morgen“ abgeschlossen ist. Dass eine Schwangerschaft zur Aberkennung der Pflegestufen führen kann, das habe ich allerdings noch nie gehört - mir fällt da auch spontan keine
Begründung dafür ein.
Gruss
Czauderna

Das bedeutet also, dass auch mir als alleinerziehende Mutter die Pflegestufe nicht aberkannt werden kann, mit der Begründung ich könne ja auch ein Kind erziehen?

Hallo,
genau so ist - denn das ist ja wohl keine Begründung - es ist ja auch möglich, dass Leistungsbezieher der Pflegeversicherung auch arbeiten gehen können ohne dass dies Einfluss auf die Einstufung hätte, außerdem, jetzt nicht dich persönlich gemeint, wer sagt denn, dass ein Kind letztendlich dann auch auch von der Mutter wirklich alleine betreut wird.
Gruss
Czauderna

Hallo,

nochmals, das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Deine behinderungsbedingten Einschränkungen lösen sich ja durch eine Schwangerschaft nicht in Luft auf.
Allerdings könnte durch Schwangerschaft bzw. Kindererziehung weiterer Hilfsbedarf entstehen, der nicht durch die Pflegekasse abgedeckt wird.
Du solltest Dich daher umgehend an Deine örtlich zuständige Reha-Servicestelle wenden
http://www.reha-servicestellen.de/
und Dich eingehend beraten lassen über weitere Hilfsmöglichkeiten - zB Teilhabeleistungen nach den §§ 55-59 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/BJNR104700001.html#BJNR104700001BJNG001000000

&Tschüß
Wolfgang

4 Like

Warum rufst Du nicht einfach die Pflegekasse an und fragst?

JA, sofern Du keine Neufeststellung beantragst.
Liest Du eigentlich die Antworten, die du hier oder über PN bekommen hast ???

Du hast jetzt mal mindestens von Günter und mir Anlaufstellen genannt bekommen, bei denen du Dich informieren kannst. Die können Dir persönlich und sehr viel konkreter weiterhelfen als ein anonymes Forum.