Hallo,
die Risikoprüfung (Gesundheitsprüfung) wird von den Unternehmen unterschiedlich gehändelt. Der Fragesteller möge seinen (und den der Partnerin) Gesundheitszustand mal kritisch durchleuchten: liegen Erkrankungen vor, die eventuell als spätere Folge eine Pflegebedürftigkeit hervorrufen können? Eine Sinusitis oder ein Heuschnupfen eher nicht; auch ein oder mehrere fehlende Zähne wohl kaum. Multiple Sklerose wohl leider äusserst wahrscheinlich…entsprechend wird eine, an MS erkrankte Person keine Absicherung erhalten. Als Ausweg bleibt in derlei Fällen u.U. der sogenannte „Pflegebahr“. Hier erfolgt die Aufnahme ohne Prüfung. Allerdings darf auch hier zum Zeitpunkt der Vertragsaufnahme (noch) keine Pflegebedürftigkeit vorliegen und die (übliche) Wartezeit beträgt statt 2 oder 3 Jahren: 5 Jahre. So der so sollte bei Abschluss auch darauf geachtet werden, dass der Vertrag auch eine Dynamikklausel enthält. Dadurch steigt zwar alle paar Jahre der Beitrag - aber auch der Leistungsanspruch passt sich an und bleibt (quasi inflationsbereinigt) erhalten.
Wenn der Vertrag nach „Art der Lebensversicherung“ (also mit Rückstellungen für das Alter) kalkuliert ist, so sind künftige Beitragserhöhungen nahezu ausgeschlossen. Ausnahme wäre - wenn sich der Vertrag an künftige, mögliche Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung automatisch anpasst und dadurch eine erhöhte Inanspruchnahme erfolgt. (Man bedenke: die Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz per 1.1.17 haben auch in der gesetzl. Pflegevers. zu Beitragserhöhungen geführt).
Die angeblich so erschreckende Beitragsentwicklung in der PKV ist - bei näherer Betrachtung - so erschreckend nicht!! Im Falle von Beitragserhöhungen wird dies gern von den Medien aufgebauscht. Kritische Betrachtung und ein Vergleich mit der Beitragsentwicklung der gesetzl. Kassen wären hilfreich.
Gruß J.K.