Hallo,
Nach dem Willen des Gesetzgebers erfolgt die Steuerung der Verwendung Persönlicher Budgets über Zielvereinbarungen, in denen auch zu regeln ist, ob und in welcher Form die Verwendung des Persönlichen Budgets vom Budgetnehmer nachzuweisen ist. Die
Budgetverordnung spricht aber nicht von einem Nachweis der Geldverwendung, sondern von „Regelungen zur Erforderlichkeit des Nachweises für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs“. Dies könnte z.B. eine Dokumentation von den in Anspruch
genommenen Leistungen sein oder einfach eine Klärung im Rahmen fortgesetzter Zielvereinbarungsgespräche, wie zufrieden ein Mensch mit Behinderung subjektiv ist und welche objektiven Faktoren für seine gelungene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sprechen.
Die Praxis sieht bislang leider anders aus. Erhebungen aus dem Bundesmodellversuch belegen, dass Budgetnehmer die Verwendung des Budgets dort in 69% der Fälle durch die Vorlage von Rechnungen nachweisen mussten. In 7% der Fälle wurden vom Leistungserbringer vorgelegte Entwicklungsberichte als Nachweis anerkannt, in 14% der
Fälle begnügte sich der Leistungsträger mit einer allgemeinen schriftlichen Bestätigung des Budgetnehmers, dass er das Budget im
Sinne der vereinbarten Ziele verwenden wird.
Damit ist keine Entbürokratisierung gelungen.
Zu den Pflegekräften kann ich leider nichts sagen.
Viele Grüße
Nicole