Pflegeversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Muss man Geld von persönlichem Budget quittieren und belegen?

Wie ist die Definition von geeigneten Pflegekräften gemäß § 77 des Pflegeversicherungsgesetzes?

Gruß G. Alexander

hallo,
ich bin derzeit im Urlaub - kann diese Frage leider nicht korrekt beantworten ohne nachzuschauen.
Gruß
Czauderna

Hallo,

Zum § 77 SGB XI kursieren noch viele ältere Versionen.

Hier einmal ein Link zur gültigen Fassung. Im Text sind die Verweise auf d. a. Paragraphen als Link.

Alles in allem eigentlich selbsterklärend.

http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/77.html

Wenn dann noch Fragen sind, stellen Sie diese bitte explizit.

Budget:
Soll ja in erster Linie der Eigenverantwortlichkeit Rechnung tragen. Aus Erfahrung weiss man, dass der Bedarf an Pflege etc. nicht durch die Leistung gedekct wird. Also bleibt i. d. Regel auch nichts über.

Ich würde diese Dinge schon dokumentieren. Sollte sich nämlich der Gesundheitszustand verschelchtern, werden die beteiligeten Leistungsträger prüfen, was im Einzelfall geschah. Bei Verdacht auf Missbrauch kann das Budget auch in Form von Gutscheinen erbracht werden.

Es macht Sinn, diese Leistungen zu dokumentieren. Wenn nämlich festgestellt wird, das sich der Zustand der Bedürftigen Person verschlechtert.

Näheres dazu in der BudgetVerordnung.

Beachten Sie bitte auch § 4 BudgetVo *Zielvereinbarung*

www.gesetze-im-internet.de/budgetv/index.html

Für weitere Fragen, schreiben Sie einfach.

MfG

HBaer

Die Frage kann ich nicht beantworten.
Ich bin Experte für private Pflegeergäzungsversicherungen.

MfG

Thomas Kliem

Liebe/-r Experte/-in,

Muss man Geld von persönlichem Budget quittieren und

belegen?

Wie ist die Definition von geeigneten Pflegekräften

gemäß § 77

des Pflegeversicherungsgesetzes?

Gruß G. Alexander

Hallo,

man sollte nachweisen können wie man das Geld vom
Persönlichen Budget angewendet hat bzw. wofür man es
ausgegeben hat, weil die Hilfestelle, die das Budget
gewährt hat einen Nachweis verlangen kann (Wenn man
nach einem entsprechenden Antrag ein persönliches
Budget von einer z.B. Kreisverwaltung bewilligt
bekommen hat).
Bei Bezug eines Pflegegeldes (nach Feststellung einer
Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der
Krankenkasse) kann man auswählen, ob die Pflege
professionell oder durch Verwandte erfolgen soll.
Professionelle Pflege muss belegt werden, da es dafür
mehr Geld vom Leistungsträger gibt (bei Pflegestufe I
sind es ca 200€ für Verwandte oder ca 400 für
professionelle Pflegedienste)

Über die Frage der geeigneten Pflegekräfte gemäß §77
des SGB XI:

„Verträge mit Verwandten oder Verschwägerten des
Pflegebedürftigen bis zum dritten Grad sowie mit
Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher
Gemeinschaft leben, sind unzulässig“

Hier der ganze Link des SGB XI:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html

Ich hoffe ich konnte helfen, da Ihre Fragen etwas
unspezifisch waren. Bei bedarf gerne nochmal melden.
MfG
Vita

Hallo,

Ihre erste Frage ist mir nicht verständlich. Wem gegenüber sollen Sie was belegen bzw. quittieren?

Zur zweiten Frage gibt es ein schönen Eintrag im Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegekraft

Viele Grüße
Chr. Schnell

Guten Tag, Herr Alexander,

es muss einen Nachweis über die Leistungen und die Ausgaben im Rahmen des persönlichen Budgets geben.
In der Regel kann man sich aussuchen, wer sich um einen kümmern soll. Deshalb ist es im eigenen Interesse sich für eine ausgebildete Pflegekraft zu entscheiden, die merkt, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verschlechtert. Verträge mit Verwandten oder Verschwägerten des Pflegebedürftigen bis zum dritten Grad sowie mit Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Umsorgt wohnen

Hallo Alexander,

zu deiner ersten Frage:
das kommt auf die Zielvereinbarung an. In der Mittelverwendung steht, wie und was nachzuweisen ist. Manchmal genügt eine Versicherung, dass die erhaltenen Mittel ausschließlich zur Bedarfsdeckung (Die in der Zielvereinbarung näher bezeichnet ist) eingesetzt wurden.

zu deiner zweiten Frage:
was darunter fällt richtet sich nach der Pflegekasse bzw. auch dem Bundesland
grundsätzlich versteht man darunter
* Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder ältere Bezeichnungen
* Examinierte Altenpfleger/innen
* Heilerziehungspfleger/innen nur, wenn es um die Pflege behinderter Personen geht.
Die Pflegeversicherung der Unfallkassen und die privaten Pflegeversicherungen lassen auch andere Kräfte zu, wenn sie das Krankheitsbild und den Patienten gut kennen.
Testen kann man das nur indem man einen Antrag für eine Pflegeperson bei seiner Pflegeversicherung stellt.
Gruß
Elawitt

Leider kann ich dir, wie bereits mehrfach erwähnt, bei verwaltungstechnischen und rechtlichen Fragen nicht helfen.
Rudi

Leider kann ich dir, wie bereits mehrfach erwähnt, bei verwaltungstechnischen und rechtlichen Fragen nicht helf
en.
Rudi

Liebe/-r Experte/-in,

Muss man Geld von persönlichem Budget quittieren und belegen?

Wie ist die Definition von geeigneten Pflegekräften gemäß § 77
des Pflegeversicherungsgesetzes?

. :Gruß G. Alexander

Hallo,

nein, das muß man nicht. Geld von der Pflegeversicherung erhält jeder, ob reich oder arm…gottseidank
Auf die 2. Frage kann ich leider nicht konkret antworten. Ich selbst bin ex. Altenpflegerin und qualifiziert. Ich denke, daß Pflegehelfer nicht begutachten dürfen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Liebe Grüße

Ich habe die Frage unserer Pflegesachverständigen weitergegeben. Sie wird Ihnen antworten. Gruß KM

Hallo Herr Alexander, schön von Ihnen zu lesen.
Zu den Fragen:
1.Geld vom persönlichen Budget muss mann belegen. Es darf nur für die Pflege, die damit verbundenen Kosten wie Beratung und Unterstützung und z.B. Anzeigen für die Personalsuche etc. verwendet werden. Es ist als sinnvoll anzusehen für das Budget ein eigenes Konto einzurichten.
2.Pflegekräfte die eine Zulassung nach §77 SGB XI haben wollen müssen gegenüber der Pflegeversicherung ihre Qualifikation nachweisen.In der Regel gibt die Pflegeversicherung nur einer Krankenschwester oder Altenpflegerin eine solche Zulassung. Diese Qualifikationen sind mit „geeignet“ gemeint.

Ich hoffe ich höre bals wieder von Ihnen und viele Grüße an Ihre Pflegepersonen und Ihre „Untermieter“ ( Meerschweinchen)
Alles Gute
Regina Naujoks

Hallo,

die Kasse definiert eigene Anforderungen an ein „geeignetes“ Pflegepersonal. Grds. kann man davon ausgehen, das sich in Pflegediensten mit „Kassenzulassung“ dieses Personal befindet.

MfG

Hallo G. Alexander,

deine erste Frage verstehe ich nicht, welches persönliche Budget? Ist damit ein Modellprojekt mit persönlichem Pflegebudget gemeint?
Zweitens: Eine präzise Definition von „geeigneten Pflegekräften“ nach § 77 gibt es nicht. Ursprünglich war das angedacht, wenn kein Pflegedienst zur Verfügung stehen sollte. Heute vielleicht noch ein Problem in einigen ländlichen Räumen. Ansonsten kann im Sinne der Pflegeversicherung jeder pflegen, sofern es sich nicht um Behandlungspflege handelt, aber das ist ein Problem der Krankenkasse (SGB V). Auch an die Tätigkeit des Pflegehelfers in Pflegeheimen ist keinerlei Qualifikationsanforderung geknüpft. Die Frage ist, ob die Kasse gezwungen werden kann, jemanden anzustellen, um jemanden Bestimmten zu pflegen, das dürfte wohl nicht gelingen, weil das Netz der Pflegedienste mittlerweile sehr dicht ist.

HAllo,
leider habe ich in meinem Arbeitsbereich nicht mit dem persönlichen Budget zu tun so das ich die Frage nicht beantworten kann.

Noch viel Erfolg

Ciao Holger Förster

Hallo,
ich weiß zwar nicht genau was du mit dem persönlichen Budget meinst aber falls Du meinst ob Du nachweisen mußt was mit dem Pflegegeld geschieht kann ich Dir versichern das Du dies nicht mußt.
Die genaue Definition weiß ich leider auch nicht.
MfG.

sorry, auch wenn Du mich direkt gefragt hast, ich weiss es nicht

Hallo Herr Alexander,

ich habe bis Ende 2007 in der Pflegeversicherung gearbeitet. Danach sind einige Neuerungen gekommen.

Für mich ist jetzt nicht ganz klar um welche Art von Pflegepersonen es sich bei Ihnen handelt?
Stellen Sie die Pflege selbst sicher durch Freunde, Verwandte und Bekannte oder soll ein Pflegedienst bzw. eine Privatperson mit Anstellungsvertrag diese Aufgaben bei Ihnen wahrnehmen?

Bei Pflegepersonen aus dem privaten Bereich erhalten Sie eine festgelegte Pauschale (Pflegegeld) monatlich ohne Nachweis von Kosten.
Wird die Pflege durch einen Pflegedienst sichergestellt,
erhalten Sie im privaten Versicherungsbereich eine Rechnung bzw. bei einer Kasse wird die Rechnung direkt an die Kasse gesandt.

Bei Verhinderung stehen andere Leistungsvoraussetzungen im Vordergrund. Deshalb meine Eingangsfrage. Vielleicht können Sie mir ggf. sonst noch weitere Informationen zu Ihrer Frage geben.

„Geeignete Pflegekräfte“ im Sinne von §77 SGB XI bezieht sich hier meist auf Pflegedienste bzw. ausgebildete Altenpfleger.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß
Jeanny P.

Liebe/-r Experte/-in,

Muss man Geld von persönlichem Budget quittieren und belegen?

Wie ist die Definition von geeigneten Pflegekräften gemäß § 77
des Pflegeversicherungsgesetzes?

Gruß G. Alexander

Liebe/-r Experte/-in,

Muss man Geld von persönlichem Budget quittieren und belegen?

Wozu bzw. für wen? Ich bekomme eine monatliche Abrechnung, die ich nicht quittieren muss. Ich hebe die Belege auch nicht auf, man hat ja den Zahlungseingang auf dem Kontoauszug. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Deutsche Rentenanstalt die Pflegeleistung für die Rente berücksichtigt. Dies sollte eigentlich automatisch von der Pflegekasse gemeldet werden - einfach mal prüfen!

Wie ist die Definition von geeigneten Pflegekräften gemäß § 77
des Pflegeversicherungsgesetzes?

Ist mir nicht bekannt. Ich bin immer davon ausgegangen, dass Pflegedienste auch „geeignete“ Pflegekräfte haben …

Gruß G. Alexander