Pflegeversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Mutter liegt nach einer riskanten Unterleibs-OP, 3,5 Wochen Intensivstation, auf der Palliativstation im städt. Klinikum.
Dort wurde meinem Bruder und mir nach 1 Woche mitgeteilt, dass die angekündigte Anschluss-Reha aufgrund der Schwäche meiner Mutter nicht möglich scheint. Wir wurden aufgefordert, eine Ganztagsbetreuung zu organisieren… Wir sind beide berufstätig und können eine Pflege zu Hause aufgrund der medizinischen Anforderung (Schmerz- und Wundversorgung zwei künstliche Ausgänge…) nicht ganztags übernehmen.
Welche Leistungen aus der Pflegeversicherung scheinen hier möglich ? Insbesondere was ist hier zu beachten (Kurzzeitpflege o.a.) ?
Was wäre bei einer Betreuung durch eine osteuropäische Kraft zu beachten (Eigenfinanzierung oder Pflegegeld…) ?

Vielen Dank für Eure Antwort.

Gruss

A.

Liebe Frau Kalb…
Ich würde Ihnen raten den Sozialdienst des Krankenhauses aufzusuchen. Es ist möglich eine sofortige vorübergehende Pflegestufe bei der Pflegekasse zu beantragen (nur vom Krankenhaus möglich).Es wird erstmal nach Aktenlage entschieden und die tatsächliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst findet später im häuslichen Bereich statt. Der Sozialdienst wird Ihnen auch sicher all Ihre Fragen beantworten können. Ich bin eher SPezialisiert auf die ambulante Pflege und daher halte ich mich bei Ihren anderen Fragen Kzpl.etc. etwas zurück.Hier sind eher die Kollegen aus dem stationären Bereich gefragt. Von einer Osteuropäischen Kraft kann ich Ihnen allerdings nur abraten (viele schlechte Erfahrungen gemacht- Alkoholmissbrauch, Diebstahl etc.)Die medizinische Verrichtung (die sogenannte Behandlungspflege - Wundversorgung etc.) wird nach ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen komplett übernommen (bis auf die üblichen 10 Euro).Hier könnte ein ambulanter Pflegedienst organisiert werden.
Zu beachten ist sicherlich auch noch, daß bei Einstellung einer Privatperson(für die Pflege)… Ihrer Mutter nur das Pflegegeld und nicht die deutlich höhere Sachleistung zusteht. Ich hoffe, daß ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen und besonders Ihrer Mutter alles erdenklich Gute.
Viele Grüße aus Dortmund

Hallo Frau Kalb!

Die Leistungen für eine vollstationäre Versorgung sind erstmal grundsätzlich abhängig von der Pflegestufe. Eine Ausnahme bilddet hier die Kurzzeitpflege. Hier beträgt der Anspruch 1510 Euro im Kalenderjahr oder max. 28 Tage. Je nach Einrichtung reicht das Geld bei Pflegestufe 1 für ca. 25 Tage. Bei einer höheren Pflegestufe enstprechend kürzer, da in der vollstationären Einrichtung der Pflegesatz von der Pflegestufe abhängig ist. Die sogenannte Hotelkosten werden Sie immer selber tragen müssen. Hotelkosten sind die Kosten für „Bett udn Essen“. Auch diese sind je nach Einrichtung untschiedlich.

Mittlerweile gibt es Agenturen, dei osteuropäische Kräfte korrekt vermitteln (d.h. ohne das sie ‚Schwarzarbeiter‘ beschäftigen). Bei der Schwere der geschilderten Erkrankung benötigen sie nach meiner Einschätzung zusätzlich Unterstützung durch einen professionellen Pflegesienst. Leistungen wie Wundversorgung und die Versorgung der künstlichen Ausgänge können per Verordnung durch den Hausarzt ggfs. von der Krankenkasse bezahlt werden.

MfG
H. Nordiek

Liebe Anita,
die Pflegeversicherung tritt lediglich für die Grundpflege ( Waschen, Anziehen, Essen geben, Ausscheidung etc.) ein. Dieses auch nur in einem geringen Umfang, der keine Ganztagesbetreuung finanziert. Stellen Sie sich die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung vor. Die Wundversorgung, die Schmerztherapie kann über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet und von der Krankenversicherung bezahlt werden. Es gibt außerdem spezielle ambulante Palliativversorgung ( vom Arzt Muster 63 auszufüllen). Wichtig wäre es für Sie, dass Sie sich von einem Pflegstützpunkt, einer Überleitungspflege oder einer ähnlichen Institution beraten lassen.
Ein Pflegeantrag kann jederzeit gestellt werden, soll eine Kurzzeitpflege erfolgen, wird dieses als Eilverfahren nach Aktenlage entschieden, den Sachbearbeiter der Pflegekasse darauf hinweisen.
Eine osteuropäische Kraft würde natürlich auch gehen, wenden Sie sich an seriöse Unternehmen und achten Sie darauf, dass Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, ansonsten ist es illegal. Finanzieren können Sie dieses über das Pflegegeld und per Eigenfinanzierung( Pflegegeld -Teilkasko!)
Pflegedienste kennen sich auch sehr gut über die Möglichkeiten aus, sind aber auch etwas teurer. Diese müssen Ihnen jedoch einen Kostenvoranschlag erstellen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft, sollten Sie weitere Fragen haben können Sie mich gerne nochmals kontaktieren. [email protected]
LG
Susanne

Este kurze Antwort:
Sollten die Kinder die Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt organisieren müssen, so gilt das „Pflegezeitgesetz“ unter diesem Stichwort im Internet auch viele Infos zu finden. Hier heißt es unter anderen… Arbeitnehmer dürfen bis zu 10 Tagen von der Arbeit fernbeleiben wenn sie die Pflege eines nahen Angehörigen regeln müssen… weiter ist dort geregelt daß Pflegende die ihre Anhehörigen pflegen, sich bis zu 6 Monate von der Arbeit freigestellt lassen können.
darauf besteht ein Rechtsanspruch !! Bei 2 Kindern die sich die Pflege nacheinander teilen ist das immerhin 1 Jahr Pflegezeit.
Weiter sollten sich die Angehörigen aber NICHT damit zufrieden geben, daß sie selber alles regeln müssen. Das Krankenhaus und auch die gesetztliche Krankenhasse ist VERPFLICHTET ein „Versorgungsmanagement“
anzubieten Rechtsgrundlage ist hier §4 SGB V abs. 4. Dieser § verpflichtet das Krankenhaus den Übergang in die häusliche Versorgung ohne Einschnitte sicherzustellen. Das würde ich zunächst einmal von dem Krankenhaus einfordern !!

Die Leistungen der Pflegeversicherung:
Es sind in allen Pflegestufen alle Leistungen möglich! Auch Kurzzeitpflege! Kurzzeitpflege kann sofort nach Bewilligung der Pflegestufe in Anspruch genommen werden, und beträgt in allen Stufen einen Betrag von 1510,-€ Hier wäre eine Schnelleinstufung durch den MDK schon in der Palliativstation erforderlich um die Anschlussversorgung sicherstellen zu können.

Osteuropäische Pflegekräfte:
Überall gibt es gute und weniger gute Pflegekräfte. sicher ist es sinnvoll nicht nur auf ein Pferd zu setzen! Osteuropäische Pflegekräfte sind oft mit behandlungspflegerischen Tätigkeiten ( 2 Ausgänge, Schmerz- und Wundversorgung ) überfordert. Außerdem würden diese Leistungen in Deutschland komplett von der Krankenkasse bezahlt § 37.2 SGB V .

Die Kostenübernahmesituation kann an dieser Stelle NICHT geklärt werden. Ich würde einen Pflegesachverständigen hinzuziehen. Adressen dazu habe ich.

Danke für Ihre Antwort. Mittlerweile sagen uns die Ärzte, dass nur noch ein Hospiz zur Versorgung möglich wäre, da sich der Zustand meiner Mutter verschlechtert hat.

Danke für Ihre Antwort. Mittlerweile sagen uns die Ärzte, dass nur noch ein Hospiz für die Versorgung möglich ist, da sich der Zustand meiner Mutter verschlechtert hat.

Haben Sie hier Erfahrungen ?

A.K.

Hallo Susanne,

Danke für Ihre Antwort. Mittlerweile sagen uns die Ärzte, dass nur ein Hospiz zur Versorgung möglich ist, da sich der Zustand meiner Mutter verschlechtert hat.

Haben Sie hier Erfahrungen ? Kann man ggf. mit dem Haustier zu Besuch kommen ?

Anita K.

Liebe Anita,

die Pflegeversicherung tritt lediglich für die Grundpflege (
Waschen, Anziehen, Essen geben, Ausscheidung etc.) ein. Dieses
auch nur in einem geringen Umfang, der keine
Ganztagesbetreuung finanziert. Stellen Sie sich die
Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung vor. Die
Wundversorgung, die Schmerztherapie kann über eine Verordnung
häuslicher Krankenpflege verordnet und von der
Krankenversicherung bezahlt werden. Es gibt außerdem spezielle
ambulante Palliativversorgung ( vom Arzt Muster 63
auszufüllen). Wichtig wäre es für Sie, dass Sie sich von einem
Pflegstützpunkt, einer Überleitungspflege oder einer ähnlichen
Institution beraten lassen.
Ein Pflegeantrag kann jederzeit gestellt werden, soll eine
Kurzzeitpflege erfolgen, wird dieses als Eilverfahren nach
Aktenlage entschieden, den Sachbearbeiter der Pflegekasse
darauf hinweisen.
Eine osteuropäische Kraft würde natürlich auch gehen, wenden
Sie sich an seriöse Unternehmen und achten Sie darauf, dass
Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, ansonsten ist es
illegal. Finanzieren können Sie dieses über das Pflegegeld und
per Eigenfinanzierung( Pflegegeld -Teilkasko!)
Pflegedienste kennen sich auch sehr gut über die Möglichkeiten
aus, sind aber auch etwas teurer. Diese müssen Ihnen jedoch
einen Kostenvoranschlag erstellen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft, sollten Sie weitere Fragen haben
können Sie mich gerne nochmals kontaktieren.
[email protected]
LG
Susanne

Danke für Ihre Antwort. Mittlerweile sagen uns die Ärzte, dass nur noch ein Hospiz zur Versorgung möglich ist, da sich der Zustand meiner Mutter verschlechtert hat.

Haben Sie hier Erfahrungen ? Besteht evtl. die Möglichkeit, ein Haustier mit zu Besuch zu nehmen ?

Anita K.

Danke für Ihre Antwort. Mittlerweile sagen uns die Ärzte, dass
nur noch ein Hospiz zur Versorgung möglich wäre, da sich der
Zustand meiner Mutter verschlechtert hat.

oh, das tut mir seid leid… ihnen und ihrer mutter wünsche ich viel kraft…

Hallo!

Leider kann ich Ihnen erst jetzt antworten, da ich ein paar Tage erkrankt war und erst jetzt meine Mails lese.
Mit Hospizen habe ich nur positive Erfahrungen gemacht. Neben der wirklich guten Betreuung ist hier besonders, dass in der Regel sowohl Krankenkasse wie auch Pflegekasse als Kostenträger auftreten. Der noch ausbleibende Rest wird (wenn finanziell möglich) über den Bewohner getragen oder über Spenden finanziert.
Falls noch Fragen sind - melden Sie sich gerne!

Fr die anstehende Zeit wünsche ich Ihnen viel Kraft.

MfG
Helga Nordiek

Hallo Susanne,

ich wende mich heute an Dich, weil mir Deine Antworten sehr kompetent erschienen.

Meine Mutter ist jetzt als Palliativ-Fall nach Hause gekommen, da dies ihr letzter Wunsch ist.
Mein Bruder hat sich über seinen Arbeitgeber zwei Wochen zwecks Pflegeversorgung freistellen lassen und muss nun wieder in die Arbeit.
Ich habe bisher die Nachtwache übernommen. Dies ging bis auf einige Zwischenfälle gut, wobei ich tagsüber arbeiten ging. Dies hat reichlich Kraft gekostet…
Besteht die Möglichkeit, mich für die kommenden Wochen ebenfalls freistellen zu lassen, um die Pflegeversorgung weiter zu gewährleisten oder geht dies nur einmal pro Pflegefall?
Meine Mutter wird zweimal am Tag von der Diakonie versorgt (Grundpflege), bei Bedarf kommt der Arzt.
Sie muss mit Infusionen versorgt werden, da sie fast nichts mehr essen kann (ZVK). Der Antrag auf Pflegestufe III läuft (Schnelleinstufung über die Klinik veranlasst.
Vielen Dank für Ihre Antwort bzw. Unterstützung.

Anita K