Hi.
Wenn ich diese konkreten Zahlen richtig verstehe,
macht es Sinn soo zu verfahren wie vorgesehen>
BMI!
Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (08/2000)
I. Zahl der Versicherten
Soziale Pflegeversicherung rd. 71,37 Mio (Stand: 01.01.2000)
Private Pflege-Pflichtversicherung rd. 8,13 Mio (Stand: 31.12.1998)
II. Gesamtzahl der Leistungsbezieher (ambulant u. stationär) rd. 1,92 Mio
- ambulant rd. 1,35 Mio
- stationär rd. 0,57 Mio
III. Zahl der Leistungsbezieher im ambulanten Bereich
Soziale Pflegeversicherung (Geschäftstatistik der flegekassen)
a) Gesamtzahl der ambulant Pflegebedürftigen rd. 1,28 Mio
b) Zuordnung zu den Pflegestufen
Stand: 31.12.1998 31.12.1999
davon:
Pflegestufe I 616.506 =50,3% 668.314 =52,2%
Pflegestufe II 471.906 =38,5% 472.189 =36,9%
Pflegestufe III 138.303 =11,3% 139.876 =10,9%
1.226.715 1.280.379
Private Pflege-Pflichtversicherung (Geschäftsstatistik der privaten Pflegeversicherung)
Gesamtzahl (Stand: 31.12.1998) rd. 70.000
davon:
Pflegestufe I 45,8%
Pflegestufe II 38,9%
Pflegestufe III 15,3%
Zusammen mit der privaten Pflege-Pflichtversicherung erhalten derzeit insgesamt rd. 1,35 Mio Pflegebedürftige ambulante Leistungen aus der Pflegeversicherung.
IV. Zahl der Leistungsbezieher im stationären Bereich
Soziale Pflegeversicherung (Geschäftstatistik der Pflegekassen)
a) Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen
davon max. 60.000 in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe rd. 546.000
b) Zuordnung zu den Pflegestufen
Stand: 31.12.1998 31.12.1999
Pflegestufe I 187.850 = 36,7% 203.950 = 37,4%
Pflegestufe II 210.525 = 41,2 % 226.657 = 41,5%
Pflegestufe III 113.028 = 22,1 % 115.376 = 21,1%
511.403 545.983
Private Pflege-Pflichtversicherung (Geschäftstatistik der privaten Pflegeversicherung)
Gesamtzahl (Stand: 31.12.1998) rd. 27.000
davon
Pflegestufe I 23,7 %
Pflegestufe II 43,1 %
Pflegestufe III 33,2 %
Zusammen mit der privaten Pflege-Pflichtversicherung erhalten insgesamt rd. 573.000 Pflegebedürftige stationäre Leistungen aus der Pflegeversicherung (darin enthalten sind die pflegebedürftigen Behinderten, die Leistungen nach § 43a SGB XI beziehen).
V. Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen im Überblick Pflegestufe I
Erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe II Schwerpflege- bedürftige
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige (in besonderen Härtefällen)
Häusliche Pflege Pflegesachleistung bis DM monatlich 750 1.800 2.800 (3.750)
Pflegegeld DM monatlich 400 800 1.300
Pflegevertretung
- durch nahe Angehörige
- durch sonstige Personen
Pflegeaufwendungen für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr
bis DM
400 1)
2.800
800 1)
2.800
1.300 1)
2.800
Kurzzeitpflege Pflegeauf-
wendungen bis
DM im Jahr 2.800 2.800 2.800
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Pflegeaufwendungen bis
DM monatlich 750 1.800 2.800
Vollstationäre
Pflege Pflegeaufwendungen pauschal DM monatlich 2.000 2.500 2.800 (3.300)
Pflege in voll-
stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe Pflegeaufwendungen in Höhe von 10 % des Heimentgelts, höchstens 500 DM monatlich
- Auf Nachweis werden den ehrenamtlichen Pflegepersonen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrkosten usw.) bis zum Gesamtbetrag von 2.800 DM erstattet.
VI. Soziale Absicherung der Pflegeperson
Zahl der pflichtversicherten Pflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung 1995: rd. 394.000
1996: rd. 531.000
1997: rd. 516.000
1998: schätzungsweise mind. 550.000
Bei den Pflichtversicherten Pflegepersonen handelt es sich zu mehr als 90 % um Frauen.
Beitragszahlungen der Pflegekassen an die gesetzliche Rentenversicherung für die Alterssicherung der Pflegepersonen
a) Beitragszahlungen in die Rentenversicherung
- im Jahr 1995: rd. 0,6 Mrd. DM
- im Jahr 1996: rd. 1,8 Mrd. DM
- im Jahr 1997: rd. 2,3 Mrd. DM
- im Jahr 1998: rd. 2,3 Mrd. DM
- im Jahr 1999: rd. 2,2 Mrd. DM.
(Die Beträge 1996 und 1997 beinhalten erhebliche Nachzahlungen für das Jahr 1995 bzw. 1996.)
b) Berechnung der Beiträge an die Rentenversicherung*)
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt in Höhe von 40%, 60% oder 80% der Bezugsgröße beziehen, je nach Pflegestufe des Pflegebedürftigen und zeitlichem Umfang der Pflegetätigkeit. Es war gesetzgeberisches Ziel, eine Pflegeperson, die einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe III mindestens 28 Stunden pflegt, auf der Basis von 75% des aktuellen Durschnittsentgelts der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten abzusichern. Da das aktuelle Durchschnittsentgelt nicht zeitnah bekannt ist, mußte auf eine andere in der Sozialversicherung bewährte Rechengröße zurückgegriffen werden, die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
Diese spiegelt allerdings nur das Durchschnittentgelt der Rentenversicherten im vorvergangenen Jahr wider, daher wurde ein Zuschlag von 5% vorgesehen, um so ungefähr 75% des aktuellen Durchschnittsentgelts zu erreichen.
Pflegestufe des Pflegebedürftigen Wöchentlicher Pflegeaufwand
v. mindestens … Stunden Beitragsabführung in DM auf der Basis von … v.H. der Bezugsgröße Beitragshöhe in DM (monatlich) Ergibt pro Jahr Pflegetätigkeit eine monatliche Rente von … DM
West Ost West Ost West Ost
III 28 80 3.584,00 2.912,00 691,71 562,02 38,10 32,75
21 60 2.688,00 2.184,00 518,78 421,51 28,57 24,56
14 40 1.792,00 1.456,00 345,86 281,01 19,05 16,37
II 21 53,3 2.389,22 1.941,33 461,14 374,68 25,40 21,83
14 35,5 1.592,89 1.294,22 307,43 249,78 16,93 14,55
I 14 26,6 1.194,67 970,67 230,57 187,34 12,70 10,91
*) Zugrundegelegt wurde ein Beitragssatz von 19,3 v.H., die Bezugsgrößen für 1999: West: 4.480 DM und Ost 3.640 DM sowie das vorläufige Durchschnittsentgelt.
Die Beitragshöhe bezieht sich auf den aktuellen Stand ab 1. Januar 2000 und der Rentenertrag bezieht sich auf den aktuellen Stand ab 30.06.2000.
VII. Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
Ausgangslage bei Beginn der Beratungen zur Pflegeversicherung
geschätzte Zahl der Pflegebedürftigen: rd. 1,65 Mio
davon ambulant rd. 1,2 Mio
stationär rd. 450.000
Bevölkerungsvorausschätzungen:
Anstieg der Anzahl älterer Personen (60 Jahre und älter) von 1995 bis zum Jahr 2010 um 2,0 Mio Menschen von 19,1 auf 21,0 Mio Menschen = rd. 26 % der Gesamtbevölkerung (rd. 82 Mio Einwohner).
Anstieg von 2010 bis 2030 um weitere 6,2 Mio Menschen auf 27,2 Mio Menschen
(= rd. 35 % der Gesamtbevölkerung von dann rd. 77 Mio. Einwohnern).
Lebenserwartung (Sterbetafel 1996/98): eines neugeborenen Jungen: 74,0 Jahre
eines neugeborenen Mädchens 80,3 Jahre
eines 65jährigen Mannes: 15,1 Jahre
einer 65jährigen Frau: 18,8 Jahre
Risiko der Pflegebedürftigkeit:
vor dem 60. Lebensjahr rd. 0,5 %
zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr rd. 4 %
nach dem 80. Lebensjahr rd.32 %
Bis zum Jahr 2010 werden zu den gegenwärtig rd. 1,86 Mio Pflegebedürftigen noch bis etwa 340.000 Menschen hinzukommen!
===========
Soweit die fuer mich hochglaubwuerdigen Zahlen des Staates.
Bin sehr gespannt WER diese widerlegen kann.
Denn nach dieser Logik macht es Sinn, ja sollte/muss es eine Aenderung geben, daher ist Dein Votum mE. falsch.
Bye
Hans
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]