Pflegeversicherung Grad 1

Hallo. Ich habe Fragen zu Pflegegrad 1.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.

  1. Ich habe gehört das bei Grad 1 kein Geld ausgezahlt wird, sondern das man Sachleistungen im Anspruch nehmen kann. ICH verstehe nicht genau was man darunter verstehen kann. Kann das auch Hilfe beim Einkaufen sein?
  2. Wie rechnet mandas mit der Pflegeversicherung ab bei Grad 1?
  3. Was passiert wenn die Hilfe der Pflege mal nicht kommt? Z. B. weil sie krank ist.? Mit 125 Euro kann man wohl nur schwer jemanden finden der hilft. Besonders wenn das 4 x im Monat sein muss.
  4. Was ist wenn der Pflegrad ein Jahr rückwirkend anerkannt wird und man zuvor andere dafür in Anspruch nehmen musste. Hat man dann Rückwirkend Anspruch auf Entschädigung?

Danke.

Hallo Daggi,

zu 1) richtig, bei Pflegegrad 1 wird kein Geld ausbezahlt. Und Sachleistung heißt in diesem Fall, dass bei einem anerkannten Pflegedienst menschliche Leistung gebucht werden kann. Das muss keine Pflegeleistung sein, sondern kann auch eine häusliche Tätigkeit sein.

zu 2) Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegeversicherung ab

zu 3) Bei Pflegegrad 1 gibt es noch keine Verhinderungspflege. (Welche Hilfe braucht die Person denn?)

zu 4) Die Leistung aus dem aktuellen Jahr kann bis 30.6. des nächsten Jahres noch bezogen werden. Wenn du vor der Bewilligung schon einen Pflegedienst eingesetzt hast, müsstest du hier nachfragen, das weiss ich leider nicht. Aber eine private Person kann (siehe 1) überhaupt nicht davon gezahlt werden (außer, sie ist als ehrenamtlicher Helfer mit einem Grundkurs bei einem Hilfsdienst angemeldet).

Pflegegrad 1 ist ja was ganz Neues, gilt so als Einstieg in den Pflegegrad, aber noch nicht wirklich als vollwertig …

Was du aber bei 1 schon zusätzlich beantragen kannst, sind Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 € (Google mal nach Pflegebox - z. B. Desinfektionsmittel ….) und einen Hausnotruf (kostet immerhin auch so ca. 23 € im Monat). Beides kann direkt von den Anbietern mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Und du hast Anspruch auf eine Pflegeberatung. Frag hier am besten die Krankenkasse.

Alles Gute!
Karin

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Hallo Karin. Vielen Dank für deine Antwort. Pflege wäre in dem Sinne Hilfe beim Einkauf oder putzen, einmal die Woche. Kann man das auf 4 x im Monat berechnen lassen, wenn man privat jemanden dafür hat.?

Ich kenne mich nicht damit aus, aber Karin hatte doch geschrieben

und auch

Hallo. Und ich habe gehört das nur sehr schwer, auch ehrenamtliche, zu finden sind. Pflege Dienste wollen meistens ihr Geld verdienen und bei Grad 1 ist es schwer auch da jemand zu finden.
Eine Pflegeausbildung fürs Einkaufen muss man wohl nicht haben.

Hallo,
diese Leistungen im Pflegerad 1 können nicht für private Dienstleistungen erbracht werden, sondern nur durch Vertragspartner, in der Regel sind das die Pflegedienste. Die Leistungen ergeben nsich aus § 87 b SGB XI und werden für die Inanspruchnahme qualifizierter Betreuungskräfte erbracht. Einkaufen und hauswirtschaftliche Versorgung ist damit nicht gemeint.
Gruss
Czauderna

Wenn du etwas verkehrt verstehen willst, dann kann ich dir auch nicht helfen. Viel Glück!

P. S. Es hat keiner gesagt, dass es leicht ist, jemanden zu finden. Es geht um Bedingungen, die die Pflegeversicherung stellt!

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