Hallo. Ich habe Fragen zu Pflegegrad 1.
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
- Ich habe gehört das bei Grad 1 kein Geld ausgezahlt wird, sondern das man Sachleistungen im Anspruch nehmen kann. ICH verstehe nicht genau was man darunter verstehen kann. Kann das auch Hilfe beim Einkaufen sein?
- Wie rechnet mandas mit der Pflegeversicherung ab bei Grad 1?
- Was passiert wenn die Hilfe der Pflege mal nicht kommt? Z. B. weil sie krank ist.? Mit 125 Euro kann man wohl nur schwer jemanden finden der hilft. Besonders wenn das 4 x im Monat sein muss.
- Was ist wenn der Pflegrad ein Jahr rückwirkend anerkannt wird und man zuvor andere dafür in Anspruch nehmen musste. Hat man dann Rückwirkend Anspruch auf Entschädigung?
Danke.