Hallo,
wenn angenommen jemand alleinstehend ohne Angehörige und bettlägerig ist. Es gibt Unterstützung von der Pflegeversicherung hinsichtlich Körperpflege und Reinigung Unterkunft. Aber natürlich braucht so jemand auch was zum Essen und Trinken. Wie sieht das eigentlich in dieser Hinsicht aus? Wer wäre hierfür zuständig (Pflegeversicherung?)? Es muss ja nicht mal Essen auf Rädern sein, sondern dass vielleicht jemand einfach einkaufen geht und Essen macht.
Ich nehme auch an, dass die Genehmigung einer entsprechenden Hilfe auch davon abhängig ist, wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind. Wie sind hier ggf. die Vorschriften?
Könnte mir jemand hier weiterhelfen? Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Robert