handelt es sich bei den Leistungen aus einer Pflegeversicherung um etwas anderes als bei einer Hilfe für Pflege?
Beispiel:
N ist pflegebedürftig und erhält Grundsicherung, hat jedoch bislang keinerlei Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit beantragt. N wird durch seine Ehefrau M häuslich gepflegt. M erhält ebenfalls Grundsicherung.
Welche Institution wäre hier die Richtige und was wäre für N vorteilhafter zu beantragen?