Hallo, liebe Experten.
Ausgaben für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ werden von der Pflegekasse monatlich mit bis zu 31 Euro vergütet. Aber gibt es eine Definition, was genau alles unter diesen Begriff fällt? Im Gesetz steht nichts Genaueres: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/40.html Und in den Broschüren der Pflegekasse ist die Rede von „Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel“.
Ich habe der Pflegekasse Quittungen für Einmalfeuchttücher bzw. -waschlappen, Waschlotion, Pflegeöl, Wundsalbe, Trockenshampoo und Einmalhandschuhe im Gesamtwert von knapp 30 Euro für den Monat Juli für eine Patientin mit Pflegestufe 2 eingerecht. Wurde bis auf die Einmalhandschuhe mit dem Hinweis, dass es sich bei dem Rest „nicht um zum Verbrauch bestimmte Plegemittel im Sinne der Pflegekassse handelt“ alles abgelehnt. Ist das richtig? Das sind doch die „Pflegehilfsmittel“ des täglichen Bedarfs, die zu gesunden Zeiten nicht gebraucht wurden. Wer sagt, dass außer den „Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel“ nichts ersetzt wird?
Besten Dank Euch allen.
Stegchen
Hallo,
das Pflege-Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes findet man hier:
http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemittei…
Gruß Merger