Pflegezeitberechnung

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage an die Experten zu obigem Thema.
Ich habe im letzten Gutachten zur Pflegestufenbegutachtung folgende Fußnote??(jedenfalls ein eingerahmter Text, kursiv geschrieben und i kleineren Lettern)gefunden:
ZITAT:
„Maßstab für die Feststellung der beschriebenen Pfegezeiten, im Abgleich mit den Angaben der Pflegepersonen unter 1.4 des vorliegenden Formulargutachtens, ist die Berücksichtigungsfähigkeit bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen. orientiert an der tatsächlichen Hilfeleistung im Rahmen des medizinisch und pflegerisch Notwendigen.
Da insbesondere Zeiten der allgemeinen Betreuung und Beaufsichtigung und eine nicht verrichtungsbezogene Behandlungspflege hierbei nicht zu berücksichtigen sind sowie Pflegezeiten von Pflegediensten in Abzug zu bringen sind, kann es zu Abweichungen zwischen den Angaben des Antragstellers/der Pflegeperson/-en unter Punkt 1.4 „Umfang der pflegerischen Versorgung und Betreuung“ des Formulargutachtens und dem festgestellten Hilfebedarf kommen.“
ZITAT ENDE

Das hat mich etwas verwirrt, aber vielleicht kann mir das mal jemand übersetzen, denn ich lese daraus, dass von den errechneten Zeiten des Hilfebadarfs die Zeit die der ambulante Pflegedienst benötigt abgezogen wird, so dass u.U. deshalb der Pflegebedürftige niedriger eingestuft werden könnte???

Ich hoffe, dass jemand die Materie kennt und eine Auskunft geben kann.
Danke

Hallo,

Informationen findest du hier: FAQ:1550

Gruß
BelRia

Danke für die schnelle Hilfe,
gute und verständliche Aufzählung, aber leider wurde meine Kern-Frage nach einem eventuellen Abzug der Pflegezeit des Pflegedienstes nicht getroffen.
Danke
happyhour

1 Like

Guten Morgen happyhour,

ich (kein Experte!) kenne es von der Pflege meines verstorbenen Vaters und meines Mannes so (und lese es aus dem Zitat):

Beide wurden von mir und meiner Mutter zu Hause mit Unterstützung eines Pflegedienstes betreut. Der Pflegedienst kam morgens und abends - die gewählten Leistungen/Stunden wurden natürlich von der per Einstufung zugestandenen Pflegezeit abgezogen. Die „Restzeit“ wurde für das, was meine Mutter und ich „geleistet“ haben, berechnet (auch wenn wir in den letzten Tagen vor beider Tod mehr oder minder 24-h-Beaufsichtigung geführt haben).

Mit der Einstufung hat das so genommen nichts zu tun, sondern nur damit, wie sich das per Einstufung zugestandene Zeitbudget/Geld dann eben verteilt: Selbst- und Fremdleistung.

Aber vielleicht liege ich auch falsch!?

Viele Wochenendgrüße

Kathleen

hallo Kathleen,
so wie Du es beschrieben hast war auch mein Kenntnisstand. Was mich stutzig gemacht hat ist, dass nirgendwo in dem Text von Geld, Pflegegeld oder ähnlichem gesprochen wird sondern nur von Zeit oder Pflegezeit und dass es zu Abweichungen kommen kann.
Aber trotzdem erst mal Danke!
Da sonst keiner meine Befürchtungen teilt werde ich mich erst mal zurücklehnen und abwarten ob da was passiert!
Gruß
happyhour

Hallo happyhour,

Was
mich stutzig gemacht hat ist, dass nirgendwo in dem Text von
Geld, Pflegegeld oder ähnlichem gesprochen wird sondern nur
von Zeit oder Pflegezeit und dass es zu Abweichungen kommen
kann.

das Geld berechnet sich ja nach der Pflegezeit/dem Pflegeaufwand. Ändert sich der Aufwand, so wird es auch zu einer Anpassung der Stufe kommen. Unter diesen Aufwand werden aber eben nicht alle Hilfestellungen/Unterstützungen summiert. Daher könnte es sein, dass der Antragsteller „Posten“ angegeben hat, die nicht als Pflegeleistung eingestuft werden, und es daher zu einer Abweichung zwischen den angegebenen Pflegestunden und den eben anerkannten Pflegestunden kommen kann.

Da sonst keiner meine Befürchtungen teilt werde ich mich erst
mal zurücklehnen und abwarten ob da was passiert!

Man weiß nie, was passiert und wer den „Fall“ bearbeitet. Sowohl mein Vater als auch mein Mann wurden nach ihrem Ableben ohne (neue) Begutachtung auf Stufe III gesetzt, obgleich mein Vater nur Stufe II erhalten hatte. Mein Mann wurde gar nicht vom Medizinischen Dienst begutachtet - dazu ist er zu schnell verstorben, erhielt aber im Nachhinein auch Stufe III (die rückwirkend sogar vor der Antragstellung gewährt wurde).

Viele Grüße

Kathleen