Pflegezeiten - Pauschalen für Hauswirtschaft

Hallo,

eine Frage - ist es a) üblich und b) rechtnmäßig, wenn eine Pflegeversicherung eine Pauschalzeit für hauswirtschaftliche Tätigkeiten annimmt?

Bei mir geht es darum, als Pflegende bei Pflegestufe 1 des Patienten die nötigen 120 Minuten am Tag zusammen zu bekommen, um Zuzahlungen zu meiner Rentenversicherung zu bekommen. Das scheitert zurzeit daran, dass die Private Pflegeversicherung der zu Pflegenden alle Hauswirtschaft (Kochen, Putzen, Wäsche, Heizung, Einkaufen, usw. usw,.) mit nur pauschal 45 Minuten bei Pflegestufe eins ansetzt. Die tatsächlichen Zeiten, dokumentiert und denen vorliegend im Pflegetagebuch, werden ignoriert und auf eben jene „Pauschalzeit“ verwiesen.

Frage: Dürfen die das? Habe schon mit einer Auskunft für PKVs generell gesprochen, die meinten, das hätten die noch nie gehört.

Viele Grüße
Rote Zora

a) üblich und b) rechtnmäßig, wenn eine

Pflegeversicherung eine Pauschalzeit für hauswirtschaftliche
Tätigkeiten annimmt?
um Zuzahlungen zu meiner Rentenversicherung zu bekommen. Das
scheitert … mit nur pauschal 45 Minuten
bei Pflegestufe eins ansetzt.

Da hilft eigentlich nur eine Klage beim Sozialgericht. Das ist dort auch gegen eine private Pflegeversicherung möglich.
Vielleicht hilft die Information, dass auch Teile der Behandlungspflege auf Antrag in die Pflegezeiten mit einbezogen werden können z.B. Einkremen der Haut 20 Min. täglich.

Hallo Elawitt,

Danke für den Hinweis… *seufz* - als hätte eine pflegende Person nicht auch so genug zu tun…

Diese private Kranken- und Pflegekasse verursacht nichts als Ärger. Motto offenbar: wir lehnen alles erst mal ab, bieten dann einen Teilbetrag auf Kulanz an und erst dann rücken wir mit dem raus, was wir eigentlich müssen.

Viele Grüße
Rote Zora

Hauswirtschaftliche Versorgung fällt unter Pflegesachleistungen. Hat mit dem Pflegegeld nichts zu tun.

Lies das

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Pfleges…

Hier hast du ein Forum. Da erfährst du vielleicht noch viel mehr.

http://forum.pflegenetz.net/index.php

Gruß Hildegard

*tröst*, - die Gesetzlichen sind nicht anders, wenn sie denn schon „müssen“, dann möglichst wenig.
Viele Grüße
Elawitt

Tut mir leid aber davon habe ich nicht die geringste Ahnung.
Gru0 H.-P. Müller

Hauswirtschaftliche Versorgung fällt unter
Pflegesachleistungen. Hat mit dem Pflegegeld nichts zu tun.

Hallo Hildegard,

das weiß ich - aber hier geht es um die Zahlungen zu meiner Rentenversicherung, die die PV leisten muss/soll. Diese werden ab 14h/Woche fällig, also ab 120 Minuten am Tag Grundpflege plus Hauswirtschaft. Diese Zeiten kommen nicht zusammen, da willkürlich die Hauswirschaft auf 45 Minuten festgesetzt wurde.

Viele Grüße
Rote Zora

Hallo !

Da kann ich spontan leider nichts zu sagen, will mich aber nochmal im Betrieb umhören.
Viele Grüße

Guten Tag,

habe die Anfrage gerade in meinem Postfach vorgefunden. Zur rechtlichen Seite kann ich leider nichts sagen, da ich damit beruflich nichts zu tun habe. 45 Minuten scheinen mir aber durchaus im Bereich des (zumindest auf dem Papier) Möglichen zu liegen, da solche Zeiten ja immer sehr knapp und auf das Nötigste reduziert bemessen werden… Ich hoffe, jemand kann Ihnen weiterhelfen!

Viel Glück!

Hallo Rosarot,

danke trotzdem für die Antwort!

RZ

Ja, grundsätzlich werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten pauschaliert. Anders als bei der Körperpflege, Errnährung und Mobilität wird bei der Hauswirtschaft auf eine differenzierte Zeitermittlung verzichtet. Die Begutachtungsrichtlinien sehen bei Pflegestufe1 45 Minuten, bei Pflegestufe 2 und 3 60 Minuten pro Tag vor. Einen Zeitkorridor für einzelne Verrichtungen, wie zum z. B. bei der Ganzkörperwäsche von 20 bis 25 Minuten, gibt es beim Einkaufen, Kochen usw. nicht. Aber auch hier gibt es natürlich Ausnahmen. Z. B. kann eine Wohnsituation hauswirtschaftlich besonders aufwendig sein (Ofenheizung, nächste Einkaufsgelegenheit ist weit weg usw.) Dann kann von diesen Pauschalen auch abgewichen werden. Du solltest mal überlegen, ob nicht der Pflegebedarf bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität höher ist, als im Gutachten ausgewiesen. Bevor du klagst, beantrage eine Wiederholungsbegutachtung und gehe dann in den Widerspruch.

Gruß
Gert

Hallo Gert,

danke, das ist genau die Antwort, die ich brauchte!

Ja, ich werde noch mal die Pflegezeiten überprüfen, es hat sich auch im Bereich Grundpflege inzwischen mehr ergeben; ich werde also diese mal detailliert erfassen und dann um eine Neubegutachtung bitten. Vielleicht ergibt sich sogar schon PS2, mal sehen.

Vielen Dank
Rote Zora