Habe mal eine Frage, ein Elternteil der vor kurzem noch gelebt hatte war im Pflegeheim mit der höchsten Pflegestufe und einer kleinen Pension was nicht gereicht hatte. Danach mussten vor 13 Jahren mein Bruder und ich eine Selbstauskunft geben wie hoch unser verdienst ist. Nach der Berechnung die man festgestellt hat wurde uns mitgeteilt das die Zuzahlung von der Stadt getragen wird nicht von uns das Einkommen sei zu niedrig. Frage kann die Stadt diese Pflegeleistung Zuzahlung Rückwirkend von mir und meinen Bruder fordern oder hat sich das erledigt mit der damaligen Abfrage bzgl. Verdienst der zu niedrig ist.
Ja.
Zu Lebzeiten war euer Einkommen zu gering was hat sich daran geändert ?
Habt ihr so viel geerbt ? Kann ja fast nicht sein, das Vermögen dafür hätte doch für die Pflege aufgewendet werden müssen.
Egal, nachträglich zu Geld gekommen ist nun hierfür unwichtig.
MfG
duck313
Zu damaligen Zeit wurde befunden wer unter 100000 Brutto liegt im Jahresverdienst muss nicht Zuzahlen das war so ab 2020 davor lag ich auch drunter die Differenz die gefehlt hat zahlte das Amt ca 200 Euro jeden Monat, jetzt weiß ich nicht ob diese Differenz als Belastung auf das Erbe ruht wenn dem so ist Erbt man ja diese Belastung von 10 Jahre Zuzahlung oder ist das Verjährt abgegolten oder wie verhält sich das eines Amtes. Auch wurde mir das erst 4 Monate später mitgeteilt vom Pflegeheim habe dazu vom Nachlassgericht noch keine Post bekommen.