Pflicht der Angehörigen bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit

Liebe Experten,

zu folgendem hypothetischen Sachverhalt konnte ich leider keine Antwort finden und hoffe dass sich hier jemand damit auskennt:

Person A steht unter dem Einfluss sehr starker Medikamente und ist keinesfalls in der Lage sicher ein Fahrzeug zu führen.
Den Angehörigen ist dies bekannt. Sollte Person A nun doch Auto fahren und dabei einen Unfall bauen und dabei im schlimmsten Fall jemanden töten- inwiefern könnten die Angehörigen juristisch belangt werden?

Also welche Pflichten hätten die Angehörigen? Wären diese verpflichtet gewesen den Zugang zum Fahrzeug sicher zu verhindern (zB alle Schlüssel wegnehmen) oder haben sie ihre Pflicht (juristisch, nicht moralisch) erfüllt wenn sie Person A darauf hinweisen dass er nicht mehr Auto fahren darf?

Herzlichen Dank!

Hallo!

Nein, rechtlich haften Angehörige nicht. Nur in seltenen Ausnahmen, etwa wenn sie eine Aufsichtspflicht nach § 832 BGB haben .

Etwas ganz anderes wäre es,wenn die erkennbar fahruntüchtige Person ein Auto eines Familienmitgliedes benutzt !

MfG
duck313

herzlichen Dank. Ich war mir nicht sicher, weil man es ja hätte verhindern müssen. Vergleichbar dazu dass man verpflichtet ist ein Verbrechen zu verhindern, wenn man vorher davon erfährt. Aber hier handelt es sich vermutlich nicht um ein Verbrechen in dem Sinne

Hallo,

das Leben ist nun einmal gefährlich…ein tödlicher Unfall kann genauso gut dadurch

passieren,das der Verwandte seinen Pkw brav stehen läßt und sich mit dem Taxi fahren läßt und währenddessen Kiddys seinen Pkw aufbrechen und damit eine Spritztour machen und jemanden überfahren…oder der Verwandte bleibt zu Hause und bekommt gesundheitliche Probleme und ruft den Notartz und dieser verunglückt…usw. usw.

Die Angehörigen stehen unmittelbar vor Fahrtantritt in eine Garantenpflicht. Sie sind verpflichtet die Fahrt zu unterbinden (ohne Gewalt). Eine Anzeigepflicht besteht nicht.

Hallo,
in Deutschland ist es leider Pflicht, dass jeder Fahrzeugführer sich vor jeder Beteiligung am Straßenverkehr über seine Fahrtüchtigkeit selbst überzeugen muss. Also Erkrankte jeglicher Art werden weder erfasst oder an die Straßenverkehrsämter von Medizinern gemeldet.
Durch diese gestzliche Verpflichtung sind alle anderen Stellen aus der Verantwortung. Dennoch kann es im konkreten Einzelfall eine Verantwortung zum Verhindern einer Fahrt kommen. Denke da an den Gastwirt, der den Fahrtantritt seines betrunkenen Gastes verhindern muss. Natürlich auch der Angehörige, der genau weiss, wie es um den nahen Verwandten steht und dieser nicht in der Lage ist die Tragweite seines Handelns abzuschätzen.
Als praktischen Tipp empfehle ich Ihnen bei einer langfristigen Erkrankung oder einer unumkehrbaren Krankheit die Straßenverkehrsbehörde zu informieren. Die ist dann verpflichtet die Person zu überprüfen.
Gruß,
strucki

Hallo,

hier noch die Rechtsquelle zu meinen Ausführungen:
§ 2 (1) FeV

Grüße,
strucki

Moin auch,

für diese Aussage gibt es doch sicher eine Rechtsquelle. Die würde mich doch sehr interessieren. Müssen die Angehörigen auch Fahrten unter Alkohol unterbinden? Ergo bei jedem Familienfest dafür sorgen, dass Atemalkoholtester im Haus sind? Und jedesmal, wenn ein Familienmitglied zum Schlüssel greift erst eruieren, ob er/sie nicht irgendwelche Medikamente genommen hat? Und natürlich bei der Apotheke anrufen. Otto Normalverbraucher weiß sicherlich nicht, welche Medis das Autofahren beeinflussen können.

Ralph

Hallo Yummi,

die moralische Verpflichtung bis hin zum Wegnehmen der Schlüssel oder technischer Eingriff ins Fahrzeug, so dass es sich nicht mehr starten lässt, ist klar, sonst wäre die Frage nicht gestellt worden.

Wenn der (untaugliche) Fahrzeugführer auch Halter des Fahrzeuges ist, dann hat der Andere strafrechtlich keine direkte Verpflichtung. Wenn der Andere Halter ist, dann könnte es ggfs. den Tatbestand des „Zulassens des Führens eines Kfz trotz offensichtlicher Beeinträchtigungen“ im Sinne der Begünstigung von Straftaten erfüllen.

Hier kommt es aber auch darauf an, über welche Art Medikamtente bzw. Krankheit wir reden. Geht es beispielsweise um Demenz oder andere Krankheiten, die eventuell eine Betreuung des Betroffenen notwendig machen, dann können Sie sich an Ihr Sozialamt / Betreuungsgericht wenden und über die Bestellung eines Betreuers (auch vorübergehend) reden.

Möglich ist auch, dass Sie sich an Ihre nächste Polizeidienststelle wenden. GGfs. könnte der Betroffene dann, wenn er losgefahren ist nach einem Tip von Ihnen angehalten und somit Schlimmeres verhindert werden. Nachfolgend könnte die Führerscheinstelle grundsätzlich die Fahreignung in Frage stellen und eine medizinische Untersuchung anordnen, die die Frage abschließend klärt.

Ich hoffe, das reicht erst einmal.

Was hat das mit der Frage zu tun?

Hallo,

auch hallo

hier noch die Rechtsquelle zu meinen Ausführungen:
§ 2 (1) FeV

Und was hat der Inhalt der genannten Quelle mit der Frage zu tun? Die Angehörigen laut UP sind nicht beschrieben als ‚Verantwortliche‘ im Sinne der genannten Quelle?!

Die Frage war

Also welche Pflichten hätten die Angehörigen? Wären diese verpflichtet gewesen den :Zugang zum Fahrzeug sicher zu verhindern (zB alle Schlüssel wegnehmen) oder haben :sie ihre Pflicht (juristisch, nicht moralisch) erfüllt wenn sie Person A darauf hinweisen :dass er nicht mehr Auto fahren darf? … mehr auf http://w-w-w.ms/a5e6og

Grüße,
strucki

LG

Hallo,

hallo

in Deutschland ist es leider Pflicht, dass jeder
Fahrzeugführer sich vor jeder Beteiligung am Straßenverkehr
über seine Fahrtüchtigkeit selbst überzeugen muss.

Wieso leider? Gott sei Dank!
Wie wäre es mit §1 GG?!

Also
Erkrankte jeglicher Art werden weder erfasst oder an die
Straßenverkehrsämter von Medizinern gemeldet.

Noch einmal - Gott sei Dank! Was für eine Überwachung willst Du denn hier anfangen?

. . . Dennoch kann es im konkreten Einzelfall
eine Verantwortung zum Verhindern einer Fahrt kommen. Denke da
an den Gastwirt, der den Fahrtantritt seines betrunkenen
Gastes verhindern muss.

Um bei der Ursprungsfrage zu bleiben: kann man ihn rechtlich belangen?

Natürlich auch der Angehörige, der
genau weiss, wie es um den nahen Verwandten steht und dieser
nicht in der Lage ist die Tragweite seines Handelns
abzuschätzen.

siehe oben

Als praktischen Tipp empfehle ich Ihnen bei einer
langfristigen Erkrankung oder einer unumkehrbaren Krankheit
die Straßenverkehrsbehörde zu informieren. Die ist dann
verpflichtet die Person zu überprüfen.

Ist sie das tatsächlich? Hast Du eine Quelle dafür?

Gruß,
strucki

LG

Hallo yummi,

Vergleichbar dazu dass man
verpflichtet ist ein Verbrechen zu verhindern, wenn man vorher
davon erfährt.

Kannst du da mal bitte ein Beispiel nennen?

Grüße,
Tinchen

Hallo,

für diese Aussage gibt es doch sicher eine Rechtsquelle. Die
würde mich doch sehr interessieren.

§ 13 StGB Begehen durch unterlassen

Müssen die Angehörigen
auch Fahrten unter Alkohol unterbinden? Ergo bei jedem
Familienfest dafür sorgen, dass Atemalkoholtester im Haus
sind?

evtl. ja, dann nämlich wenn Sie mehr als jeder andere dazu verpflichtet sind den Erfolg einer Straftat abzuwenden.

Wenn ich jetzt den Alkohol selber ausschenke, dann kann dies der Fall sein, da ich die Gefahrensituation erst geschaffen habe.

Und jedesmal, wenn ein Familienmitglied zum Schlüssel

greift erst eruieren, ob er/sie nicht irgendwelche Medikamente
genommen hat? Und natürlich bei der Apotheke anrufen. Otto
Normalverbraucher weiß sicherlich nicht, welche Medis das
Autofahren beeinflussen können.

Das nicht, aber wenn ich definitiv weiß , dass er Fahruntüchtig ist könnte her der §13 eintreten.

RS99

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Mahlzeit,

Vergleichbar dazu dass man
verpflichtet ist ein Verbrechen zu verhindern, wenn man vorher
davon erfährt.

Kannst du da mal bitte ein Beispiel nennen?

guckst Du hier:

§138 StgB

Nichtanzeige geplanter Straftaten.

RS99

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