Hi,
angenommen Beamter B wird aufgrund eines Konflikts mit einem Kollegen K vom seinem Behördenchef BC eingeladen, ein Gespräch zu führen. Beide Kollegen (B und K)waren laut geworden und in diesem Zuge rutsche B sinngemäß heraus, dass K „nun endlich sein Maul halten solle“.
Grund des Gesprächs von BC mit dem B:
BC wolle die Sicht der Dinge seitens B einmal hören, um sich ein Bild machen zu können.
Am Folgetag findet das Gespräch statt. Auch überraschenderweise anwesend ist der Personalsachbearbeiter. Ein Grund für dessen Teilnahme wird vom BC trotz Nachfrage des B nicht genannt, dann wird gesagt, dieser sei nur dabei, falls es Personalrechtsfragen gebe.
Der Charakter des Gesprächs zeigt sich in diesem theoretischen Falle alsbad:
Nachdem B seine Sicht der Dinge zum Konflikt mit dem Kollegen dargestellt hat, wird er umgehend danach von BC „ermahnt“, er solle sein Verhalten ändern. B erwidert, dass der Konflikt beiderseits von dem Kollegen und B verschuldet sei. B akzeptiert aber, dass der Ausdruck „Maul“ nicht in Ordnung gewesen sei, aber dass dies aus der Situation mit K und der Stressituation allgemein in der Behörde und seiner Gereiztheit zusammen hängt.
Der BC fordert ein Seminar und Kontaktaufnahme mit dem psychologischen Dienst. Der B lehnt ab und begründet dies eingehend.
Ferner teilt der BC dem B mit, dass er bereits vor dem Gespräch die Aufsichtsbehörde über das Verhalten des B informiert hat, also bevor er die Sicht des B angehört hat.
Der Behördenchef BC fertigt danach eine Gesprächsnotiz, die er mit „Personalgespräch“ überschreibt und veranlasst, dass diese in die Personalakte des B kommt.
Erst dann wird dem B bewusst, dass es wohl von vorne herein die Absicht des BC war, ihn zu ermahnen und das Interesse an der Sicht des B vorgeschoben war, um ihn in das Gespräch zu „locken“.
Fragen zu diesem kreierten Fall:
1.
Hätte der Behördenchef den B vorher aufklären müssen, dass ein Personalgespräch folgt, so dass dieser entscheiden kann, ob er den Personalrat hinzuziehen will?
2.
Muss der BC den B über die Absicht informieren, dass der Vorgang in die Personalakte Eingang finden soll ? …und ihm seine Recht diesbezüglich (Widerspruchsrecht etc…) erläutern?
3.
Für den Fall, dass Inhalte der Gesprächsnotiz falsch dargestellt sind, ist dann die Aufnahme in die Personalakte rechtskonform? Oder kann B, so wie ich denke, zu Recht die Entfernung aus der Akte fordern?
Allgemein:
Hat der BC seine Fürsorgepflichten verletzt? …bspw. auch deswegen, weil das Gespräch wohl eine Farce war und der B vom BC bereits vorher ohnehin als „Schuldiger“ der Aufsichtsbehörde gemeldet worden war?
Welche Pflichten hat diesbezüglich der Personalrat?
6.
Hätte der BC dies mit dem PR vorher abstimmen müssen?
Vielen Dank vorab!