Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei ausländischer Bank

Ich überlege, ein Tagesgeldkonto bei einer französischen Bank zu eröffnen. Ich bin Angestellter. Hätte ich plötzlich eine Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ich auf diesem Konto Zinsen bekäme? Unter welchen Bedingungen?

Servus,

nein, nicht plötzlich, sondern erst im Frühjahr 2018.

Nur dann, wenn Du keine Einkünfte hast, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, oder wenn Du solche Einkünfte hast und die Summe aller anderen Einkünfte (Zinserträge, Mieterträge usw. usw.) mehr als 410 € beträgt.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch !

Erklär mal kurz was hier der Unterschied zwischen Zinsen von deutscher Bank und ausländischer Bank sein soll ?
Wenn die Zinsen den Freibetrag übersteigen muss man doch sowieso immer eine Steuererklärung machen.
Übrigens, was soll 2018 neu und anders werden ?

MfG
duck313

Nichts. Die Steuererklärung für 2017 wird für gewöhnlich frühestens 2018 abgegeben.

Gruß T

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In D ansässige Banken behalten bei der Gutschrift von Zinsen Kapitalertragsteuer ein, und damit hat sich die Sache mit der Einkommensbesteuerung erledigt; es muss keine ESt-Erklärung abgegeben werden.

Naturgemäß werden aber ausländische Banken keine deutsche Quellensteuer einbehalten, deswegen muss man Einkünfte aus Kapitalvermögen aus ausländischen Quellen grundsätzlich erklären und veranlagen lassen, falls nicht die genannten Bedingungen erfüllt sind.

Schöne Grüße

MM

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Wobei Mai 2018 schon auch „plötzlich“ sein kann - kommt halt drauf an, wie schnell jemand getaktet ist.

Schöne Grüße

MM

Danke.
An Quellensteuer und Ausland habe ich gar nicht gedacht.

Beachte bitte die Zeile 99 im Mantelbogen der Steuererklärung und die entsprechende Anmerkung in der Anleitung zum Mantelbogen.