Pflicht zur Krankschreibung

Hallo,

ich hatte vor 5 Wochen einen Covid-Schnelltest gemacht (am Samstag), welcher positiv war (hatte entsprechende Grippesymptome). Am Montag rief ich meinen Hausarzt an, weil ich ja eine Krankschreibung für meinen AG benötigte. Die Sprechstundenhilfe sagt, ich müsse vorbei kommen für einen PCR-Test. (Mir persönlich war das Ergebnis der PCR-Test egal, wenn ich Symptome habe und einen positiven Schnelltest, warum soll ich dann zweifeln, ich brauchte nur die Krankschreibung). Abgesehen, dass man sich wie ein Schwerverbrecher vorkommt (im Treppenhaus warten), wurde ich dann zum Abstrich eingelassen und mir wurde noch schnell eine Zettel vorgelegt ( bin privat versichert), dass das Labor mir eine Rechnung stellen darf. Nun hat mir das Labor die Rechnung gestellt in Höhe von 155 €, wobei das selbe Labor einen PCR-test anbietet für 69€. Und die Arztrechnung steht noch aus. Insgesamt wird mich das ganze wohl über 200 € kosten. Sollte ich also noch mal so einen positiven Schnelltest haben, möchte ich diese Prozedur gerne umgehen. daher meine Frage: Ist der Arzt verpflichtet bei entsprechenden Symptomen krank zu schreiben oder kann er immer diesen superteuren Behandlungsablauf verlangen, ehe er eine Krankschreibung ausgibt?
Danke
pucky

Hallo,
nein, der Arzt ist nicht dazu verpflichtet - grundsätzlich galt und gilt auch noch immer, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur nach persönlicher Vorstellung beim Arzt ausgestellt werden darf.
Während der Corona-Phase wurde diese grundsätzliche Voraussetzung gelockert, in dem die Ärzteschaft auch berechtigt war, aufgrund einer telefonischen/digitalen Kontaktaufnahme Arbeitsunfähigkeiten zu attestieren - verpflichtet waren sie allerdings dazu nicht.
Zugegeben, bei PKV-Versicherten kann das schon mal ins Geld gehen, wie du bemerkt hast.
Gruss
Czauderna

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