Pflichteinspeisung?

Servus,

MUSS selbst erzeugter Strom immer in das Netz eingespeist werden, oder darf man ihn auch selbst direkt nutzen?

Ich glaubte bisher letzteres, aber eine Bekannte hat steif und fest behauptet, man müsse selbst erzeugten Strom einspeisen und dann wieder den Strom, den man braucht, vom Betreiber zurückkaufen.

Sie sagte weiterhin, die Verkaufspreise für selbst erzeugten Strom lägen derzeit unter den Kaufpreisen, so dass eine eigene Stromerzeugung immer ein Verlustgeschäft wäre.

Auch das hatte ich anders in Erinnerung (ist nicht der Abnahmepreis festgelegt, bzw. subventioniert).

Es ging im konkreten Fall um ein Einfamilien-Blockkraftwerk bzw. Solarstrom.

Gruß,
Sax

Hallo,
es gibt keine Pfichteinspeisung.

Man kann soviel Strom selbst erzeugen und verbrauchen wie man mag.
Selbstverstaendlich muss technisch bedingt der erzeugte Strom und der verbrauchte Strom in jedem Moment gleich sein, ausser beim Einsatz von Speicherbatterien.

Solarstrom speist man besser ins Nezu ein und bekommt dafuer mehr Geld als der Strom vom Netz kostet.

BHKW Strom wird nur geringer verguetet, da lohnt es sich, nur den ueberschuessigen Strom ins Netz einzuspeisen, den eigenen Bedarf vorrangig zu bedienen. Die Verguetung haengt auch vom Brennstoff fuer die Stromerzeugung ab, Gas, Pellets, Biodiesel usw.

Gruss Helmut

Hallo,
hier ein link zu den Vergütungssätzen fürs Einspeisen:
http://www.solarserver.de/eeg_verguetungssaetze.html

MfG

Servus,

danke für die Antworten. Hatte ich es mir doch richtig gedacht. Müssen muss man gar nichts, nur lukrativer ist es unter Umständen, weil man mehr Geld dafür bekommt.

Jetzt frage ich mich nur, woher dieses Gerücht kommt, dass man einspeisen muss…

Gruß,
Sax

Hallo Sax

Jetzt frage ich mich nur, woher dieses Gerücht kommt, dass man
einspeisen muss…

Lichtblick hat zusammen mit VW ein Blockkraftwerk für
Einfamilienhäuser gebaut (in Planung) bei dem dies so sein wird.

Ziel der Sache ist, das Lichtblick die Anlagen aus der Ferne steuern
kann und somit Stromengpässe durch dezentralisierte Kleinanlagen
ausgleicht.

Das ist aber recht neu, siehe http://www.unser-braunschweig.de/index.php?option=co…

Vieleicht kommt daher das Gerücht.

Gruß
Stefan

Hallo,
das kommt wahrscheinlich daher, daß es bis letztes Jahr so war, daß man die Vergütung für Solarstrom nur bekommen hat, wenn man den Strom eingespeist hat.
Ob es technisch früher so einfach möglich war den Eigenverbrauch getrennt zu erfassen oder dazu spezielle Zähler nötig sind (ein normaler Zähler würde einfach rückwärts laufen, wenn man auf der Hausseite einspeisen würde, das ist ja nicht gewollt), weiß ich nicht. Dazu müste sich vielleicht ein Elektriker äußern.

Cu Rene

Hallo,
das kommt wahrscheinlich daher, daß es bis letztes Jahr so
war, daß man die Vergütung für Solarstrom nur bekommen hat,
wenn man den Strom eingespeist hat.

Hallo,
auch hier kann ich mir keine Pflichteinspeisung vorstellen. Klar, nur was der Zaehler nach draussen zaehlt, wird verguetet. Doch dass es alles sein muesste, was die Solaranlage erzeugt, glaube ich nicht. Wer etwas vorher abzweigt, bekommt eben weniger, weil weniger eingespeist wird.
Gruss Helmut

Hallo Sax,
es gibt zwei Fördermodelle. Einspeisung ins Netz und Eigenverbrauch. Da lässt es sich nicht mehr wechseln, wenn man eine Vergütung haben möchte.
http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2009/0…
Grüße
Ulf

Hallo,

Unter der Voraussetzung, dass man keine Vertragliche Regelung mit dem örtlichen Energieversorger trifft, sondern die Einspeisung allein auf den gesetzlichen Regelungen basieren lässt, hängt das letztendlich davon ab, wie man sein „Energieerzeugungsunternehmen“ steuerlich konstruiert hat. Nutzt man die Kleinunternehmerregel, dann kann man selbst verbrauchen oder auch einspeisen, wie man will. Verzichtet man auf die Kleinunternehmerregel, ist man Mehrwertsteuerpflichtig. Will man jetzt z.B. 20% des Stroms privat verbrauchen, dann kann man auch nur 80% der Mehrwertsteuer für die Anlagenerstellung vom Finazamt zurückerstatten lassen. Oder man lässt sich 100% zurückerstatten und schreibt sich selbst eine Rechnung für den erzeugten Strom. Diese Rechnung muss Mehrwertsteuer enthalten, die dann an das Finanzamt abgeführt werden muss. Da ich aber mehr für eingespeiten Strom bekomme, als ich für Strom bezahlen muss, werden natürlich 100% eingespeist, alles andere wäre freiwilliger finanzieller Verzicht. Ist die Anlage nach 20 Jahren abgeschrieben, kann man sie privat zum Buchwert Null übernehmen und den Strom dann privat verbrauchen ohne das Finanzamt daran zu beteiligen. Nicht geprüft habe ich, iwieweit dann evtl Ökosteuer abzuführen wäre. Da die Einseisevergütung nur 20 Jahre gezahlt wird und anschließend nur noch evtl so 0,03-0,04€/kWh zu erzielen wären, brauche ich nach 20 Jahren ein Elektroauto und/oder moderne Energiespeicher und/oder ein kluges Energiemanagement (z.B. Waschmaschine bei Sonnenschein) um den Strom dann tatsächlich weitgehend selbst verbrauchen zu können.
Grundsätzlich würde ich das mit einen Steuerberater besprechen oder im Spezialfall einfach mal das Finanzamt fragen.

Gruß
schubtil

Servus,

danke für die Antworten!

Gruß,
Sax