Hallo,
kann/darf/soll/muss man eigentlich die Erstellung des
Pflichtenheftes im Angebot als Kostenstelle aufführen oder
nicht?
Wenn die Kunden Euch von selbst keine klaren Vorgaben machen können, müsst Ihr in irgendeiner Form analysieren, was die von Euch wollen.
Das geht in geregelter Form vor Beginn der Implementierung mittels Pflichtenheft, das der Kunde dann gegenzeichnet, oder in ungeregelter Form, indem man so lange implementiert und Testversionen zur Verfügung stellt, bis der Kunde zufrieden ist.
Ersteres ist im Endeffekt billiger und stressfreier, denn Try-and-Error kann sich zu einem endlosen Spiel ausweiten (die Kunden wollen das oft nicht glauben).
Die Analyse macht normalerweise mindestens 30% des Aufwands aus, da ist es nur richtig, das auch in ein Angebot zu schreiben.
Gruß
Stefan