Hallo Glasklar,
das Ganze ist eine ziemlich missliche Situation. Eure Hausverwaltung ist offenbar ein ziemlich nachlässiger Verein. Sie handelt fortlaufend gegen geltendes Recht und Rechtsprechung. Ihr Handeln ermöglicht zweifellos eine „Abberufung aus wichtigem Grund“. Was solche Gründe sind, ist in der Rechtsprechung in zahlreichen Urteilen festgeschrieben worden. Grundsatz: Wenn den WE oder einzelnen von Ihnen unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht zugemutet werden kann und deshalb das erforderliche Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört ist (u. a. BGH-Urteil). Dieser Fall tritt ein, wenn (u. a.) der Verwalter den erklärten Willen der WE missachtet und / oder die ihm obliegenden Aufgaben nicht oder nur unzulänglich erfüllt (BayObLG, 8.8.1985, 2. Z 21/85).
Die Abwahl kann z. B. in einer außerordentlichen WE-Versammlung erfolgen, wenn diese von mehr als einem Viertel der WE (nach Kopfzahl, bei Euch also 2) unter Angabe der Tagesordnungspunkte verlangt wird.
Das Problem ist nur, dass die Verwaltung so kleiner WEG bei Verwaltern außerordentlich unbeliebt ist, da sie sich kaum rechnen (Kosten wie bei deutlich größeren Anlagen, Einnahmen fast vernachlässigbar!). Ich will deshalb nicht ausschließen, dass hinter der schlampigen Arbeitsweise die Absicht steckt, die Eigentümer zu seiner Kündigung zu bewegen.
Wenn man den bisherigen Verwalter ablösen will, sollte man deshalb bereits einen Nachfolger gefunden haben, der bereit ist, unter den gegebenen Umständen die Verwaltung zu übernehmen und durch Angabe von Referenzen (möglichst Beiräte vergleichbarer Anlagen) korrekte Arbeitsweise nachzuweisen.
Bei so kleinen Anlagen ist es nach meiner Erfahrung ein guter Weg, wenn 1 oder 2 Eigentümer die Verwaltung selbst übernehmen. Das ist rechtlich kein Problem, die Verwaltung erfolgt durch WE, die selbst ein großes Interesse haben, die Anlage in Schuß zu halten und die sich jeweils kurzfristig abstimmen können. Das nötige Fachwissen hierfür hält sich in Grenzen und kann in der entsprechende Literatur leicht nachgelesen werden.
Mein Rat deshalb: Alles im Kreise der 3 Eigentümer besprechen und dann handeln!
Viel Erfolg, Sealord