Pflichtpraktikum + Krankentage

Hallo!Wer z.B. eine Umschulung macht,muss in der Regel ein Pflichtpraktikum absolvieren. Wie lange das mind. dauern muss,legt dabei der Veranstalter der Umschulung (z.B. die zuständige IHK) fest, das eigentliche Praktikum selbst dauert aber meist noch länger. Nun ist mir bekannt,daß man aus der Umschulung fliegen kann,wenn man eine bestimmte Anzahl an Fehltagen hat (die Zahl schwankt je nach IHK zwischen 15 und 20% der Gesamtumschulungsdauer). Aber wie ist das eigentlich auf die Zeit des Praktikums selbst bezogen ? Angenommen,man würde in der Zeit des Praktikums schwer erkranken und würde statt 6 Monaten nur noch 2 tatsächlich anwesend sein,so ist man offiziell in dieser Zeit ja noch im Praktikum. Zählt das Pflichtpraktikum dann trotzdem als erfüllt ?

Angenommen,man würde in der Zeit des Praktikums schwer erkranken und würde statt 6 Monaten nur noch 2 tatsächlich anwesend sein,so ist man offiziell in dieser Zeit ja noch im Praktikum. Zählt das Pflichtpraktikum dann trotzdem als erfüllt ?

Das Praktikum ist eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch Mitarbeit in einer Organisation oder Firma.
Wenn von 6 Monaten Praktikum nur 2 Monate absolviert werden, entspricht dies nicht den Voaussetzungen für ein erfolgreiches Praktikum und dürfte somit als nicht erfüllt gewertet werden.

Angenommen,man

würde in der Zeit des Praktikums schwer erkranken und würde
statt 6 Monaten nur noch 2 tatsächlich anwesend sein,so ist
man offiziell in dieser Zeit ja noch im Praktikum. Zählt das
Pflichtpraktikum dann trotzdem als erfüllt ?

Wieso interessiert Dich das?
Bist Du krank und kannst nicht jeden Tag zum Praktikum?
???
…oder willst Du wissen, wie viel Tage Du Dich drücken kannst…