Pflichtteil trotz ausschlagung möglich?

Hintergrund: Mein Bruder ist testamentsvollstrecker, ich (100% GdB), da er meiner Ansichts charakterlisch dafür ungeeignet ist, habe ich das testament Mai 2018 ausgeschlagen.

Frage:„pflichtteil trotz ausschlagung möglich?“

Nein, „Ausschlagen“ bedeutet, dass du mit dem Erbe nichts mehr zu tun hast.
Ich verstehe aber deine Begründung nicht…

Nachtrag:
Auf Grund einer mir nicht bekannten Regelung ist die oben gemachte Aussage falsch.
Bitte beachtet die nachfolgenden Beiträge.

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Das ist falsch. Man kann sehr wohl ein Erbe ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil einfordern. Dafür ist das Ausschlagen sogar die Voraussetzung.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/ausschlagungsfrist.html

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Moin,

Das Ausschlagen ist notwendig, um sich von den Auflagen bzw. Einschränkungen des Testaments zu befreien. Falls solche nicht vorliegen, genügt das Einfordern des Pflichtteils.

Gruß
Ralf

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Ich kannte diese Sonderregelung im Falle der Auflagen nicht. Mist.

Wir sind hier, um zu lernen ;-)))