Hintergrund: Mein Bruder ist testamentsvollstrecker, ich (100% GdB), da er meiner Ansichts charakterlisch dafür ungeeignet ist, habe ich das testament Mai 2018 ausgeschlagen.
Frage:„pflichtteil trotz ausschlagung möglich?“
Hintergrund: Mein Bruder ist testamentsvollstrecker, ich (100% GdB), da er meiner Ansichts charakterlisch dafür ungeeignet ist, habe ich das testament Mai 2018 ausgeschlagen.
Frage:„pflichtteil trotz ausschlagung möglich?“
Nein, „Ausschlagen“ bedeutet, dass du mit dem Erbe nichts mehr zu tun hast.
Ich verstehe aber deine Begründung nicht…
Nachtrag:
Auf Grund einer mir nicht bekannten Regelung ist die oben gemachte Aussage falsch.
Bitte beachtet die nachfolgenden Beiträge.
Das ist falsch. Man kann sehr wohl ein Erbe ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil einfordern. Dafür ist das Ausschlagen sogar die Voraussetzung.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/ausschlagungsfrist.html
Moin,
Das Ausschlagen ist notwendig, um sich von den Auflagen bzw. Einschränkungen des Testaments zu befreien. Falls solche nicht vorliegen, genügt das Einfordern des Pflichtteils.
Gruß
Ralf
Ich kannte diese Sonderregelung im Falle der Auflagen nicht. Mist.
Wir sind hier, um zu lernen ;-)))