Hallo,
mich interessiert der Pflichtteilanspruch der Mutter des Verstorbenen.
Diesbezüglich habe ich 1/8 aber auch 1/16 gehört und bin deshalb unsicher!
Daten:
- Verheiratet (Ehemann M und Ehefrau F)
- keine Kinder aus der Ehe zw. M und F
- M ist verstorben
- Es lebt nur noch die Mutter von M der Vater ist bereits verstorben
- M hat auch keine Kinder aus anderen Beziehungen
- Berliner Testament d.h. F wurde als Alleinerbin eingesetzt
- Zugewinngemeinschaft zw. M und F
- Mutter von M macht nun einen Pflichtteilanspruch geltend
Zuerst wird doch der gesetzliche Anspruch von M bestimmt. Das wären meiner Meinung nach 1/8.
Da es ein Testament gibt entfällt der gesetzliche Anspruch und die Mutter hat nur noch Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs also 1/16
Ist das richtig oder liege ich komplett falsch?
Das Ehepaar hatte getrennte aber auch gemeinsame Konten. Konten die auf den Ehemann geführt wurden gehen voll in den Pflichtteil ein, Gemeinschaftskonten zur Hälfte?
Irgendwo habe ich gehärt, dass der Zugewinn beim Pflichtteil nicht berücksichtig wird.
Grund/Boden wird entsprechend dem Besitzanteil im Pflichtteil berücksichtigt. So gehörte M z.B. nur 1/4 der Eigentumswohnung.
Inventar muss geschätzt werden. Gibt es hier Abschreibungsregeln, die man anwenden darf wenn man z.B. den Neupreis der Küche kennt und die 10 Jahre alt ist.
Antworten gerne mit Verweis auf § im BGB. Dann kann ich dort noch mal nachlesen.
Danke
Albert