Moin, Moin!
Ich habe zwar schon ein paar Threads zu diesem Thema entdeckt, aber leider noch keine Antwort die ich gebrauchen kann.
Ich bin Schüler einer 11 Klasse an einem Gymnasium in Bremen und 17 Jahre alt. Die Studienfahrt findet vom 14.07 - 19.07 statt, Ziel: Wien. Der 14.07 ist ein Samstag, an dem es morgens um 06 Uhr mit dem Bus los geht. Ich werde aber gerade an diesem Tag 18 und würde diesen Tag gerne mit Familie und Freunden feiern. Zudem möchte ich meinen 18 Geburtstag ungern 12 Stunden oder mehr im Bus verbringen. Wäre es mein 17. oder 19. Geburtstag, wäre mir eine so lange Busfahrt egal, aber 18, ist meiner Meinung nach etwas besonderes. Da ich sitzengeblieben bin, halten sich meine sozialen Kontakte in diesem Jahrgang in Grenzen.
Ein Mitschüler wurde seine Beurlaubung genehmigt, da er keine Freunde im Jahrgang hätte. Da ich aber ein sehr ehrlicher Mensch bin, habe ich den Leiter der gymnasialen Oberstufe aufgesucht und ihm meine Situation geschildert. Dieser Herr ist in meinen Augen generell ein sehr intoleranter Mensch, dementsprechend hatte er auch kein Verständnis für mich. Ich habe mir in der darauf folgenden Woche überlegt, ob ich wirklich zu Hause bleiben möchte. Ich habe mich für zu Hause entschieden, sonst würde ich ja hier jetzt keine Hilfe suchen . Ich habe dann mit meiner Mama geredet und sie um einen Beurlaubungsantrag gebeten, für den sie auch absolutes Verständnis hatte. Wir haben dann geschrieben, dass ich aus „persönlichen Gründen“ nicht mitfahren könne und stattdessen am Unterricht eines anderen Jahrgangs teilnehmen würde. Der Leiter der gymnasialen Oberstufe beschrieb diesen Grund als zu „vage“. Da ich seit über einem Jahr in psychoanalytischer Behandlung bin, habe ich jetzt gesagt, dass ich aus psychischen Gründen nicht teilnehmen kann. Daraufhin entgegnete er, dass er eine Bestätigung und eine Empfehlung meines Therapeuten zu Hause zu bleiben, benötige. Da mein Therapeut dieses aber nicht empfiehlt, hat er lediglich bestätigt, dass ich mich in einer Therapie befinde. Muss ich dass überhaupt bestätigen lassen vor meinem Lehrer? Kann die Schule mich zwingen an der Studienfahrt teilzunehmen? Ich hätte dafür am liebsten eine juristische Grundlage, bzw. natürlich gerne eine, die dagegen spricht.
Vielen Dank im Voraus!