Pflichtteilnahme an Studienfahrt?

Moin, Moin!
Ich habe zwar schon ein paar Threads zu diesem Thema entdeckt, aber leider noch keine Antwort die ich gebrauchen kann.

Ich bin Schüler einer 11 Klasse an einem Gymnasium in Bremen und 17 Jahre alt. Die Studienfahrt findet vom 14.07 - 19.07 statt, Ziel: Wien. Der 14.07 ist ein Samstag, an dem es morgens um 06 Uhr mit dem Bus los geht. Ich werde aber gerade an diesem Tag 18 und würde diesen Tag gerne mit Familie und Freunden feiern. Zudem möchte ich meinen 18 Geburtstag ungern 12 Stunden oder mehr im Bus verbringen. Wäre es mein 17. oder 19. Geburtstag, wäre mir eine so lange Busfahrt egal, aber 18, ist meiner Meinung nach etwas besonderes. Da ich sitzengeblieben bin, halten sich meine sozialen Kontakte in diesem Jahrgang in Grenzen.

Ein Mitschüler wurde seine Beurlaubung genehmigt, da er keine Freunde im Jahrgang hätte. Da ich aber ein sehr ehrlicher Mensch bin, habe ich den Leiter der gymnasialen Oberstufe aufgesucht und ihm meine Situation geschildert. Dieser Herr ist in meinen Augen generell ein sehr intoleranter Mensch, dementsprechend hatte er auch kein Verständnis für mich. Ich habe mir in der darauf folgenden Woche überlegt, ob ich wirklich zu Hause bleiben möchte. Ich habe mich für zu Hause entschieden, sonst würde ich ja hier jetzt keine Hilfe suchen :wink:. Ich habe dann mit meiner Mama geredet und sie um einen Beurlaubungsantrag gebeten, für den sie auch absolutes Verständnis hatte. Wir haben dann geschrieben, dass ich aus „persönlichen Gründen“ nicht mitfahren könne und stattdessen am Unterricht eines anderen Jahrgangs teilnehmen würde. Der Leiter der gymnasialen Oberstufe beschrieb diesen Grund als zu „vage“. Da ich seit über einem Jahr in psychoanalytischer Behandlung bin, habe ich jetzt gesagt, dass ich aus psychischen Gründen nicht teilnehmen kann. Daraufhin entgegnete er, dass er eine Bestätigung und eine Empfehlung meines Therapeuten zu Hause zu bleiben, benötige. Da mein Therapeut dieses aber nicht empfiehlt, hat er lediglich bestätigt, dass ich mich in einer Therapie befinde. Muss ich dass überhaupt bestätigen lassen vor meinem Lehrer? Kann die Schule mich zwingen an der Studienfahrt teilzunehmen? Ich hätte dafür am liebsten eine juristische Grundlage, bzw. natürlich gerne eine, die dagegen spricht.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Lukas 205,
deine Anfrage zu beantworten fällt mir schwer. Zum einen bin ich kein Anwalt, der parteilich die Interessen eines Mandanten vertritt. Zum Anderen kenne ich das bremische Schulrecht nicht.
In meinem Bundesland ist die Teilnahme an Schulfahrten (dazu zählen Studienreisen) durch eine entsprechende Regelung im Schulgesetz verpflichtend. Die Schulfahrt ist eine den Schulbesuch ersetzende Maßnahme, sozusagen Unterricht an anderem Ort.
Die Schule ist keine Reisebüro, das freibleibende Angebote macht und die Teilnahme daran ins Belieben setzt. Die Aussage deines Therapeuten spricht für sich. Die Einlassung der Schule gegenüber „persönliche Gründe“ kann für eine Beurlaubung in keinem Fall genügen. Für eine Beurlaubung sind auf jeden Fall unabweisbare Gründe notwendig. Ob ein Geburtsatg ein solcher Grund sein kann, erscheint mir mehr als zweifelhaft. Dein erster Satz zeigt mir, dass ich so verkehrt nicht liege.
MfG
THWU

Guten Tag Lukas!

Generell gilt, dass Studienreisen eine freiwillige Angelegenheit sind.Wer nicht mitgeht, ist aber andererseits verpflichtet, sich den unterwegs erarbeiteten Stoff eigenständig anzueignen.

Aber: Bevor eine Studienfahrt losgeht, muss der Lehrer aus rechtlichen Gründen von den Schülern bzw. Erziehungsberechtigten eine Einwilligungserklärung verlangen. Wenn er die von dir nicht hat, hast du gute Karten. Ansonsten kannst du zwar nicht zur Teilnahme (egal aus welchen Gründen), aber zur Zahlung der entstandenen Kosten verpflichtet werden.
Das war es schon!
Bei weiteren Fragen melde dich einfach!
Gruß
Karlo

hallo!

Ich kenne jetzt leider nur die rechtliche Lage von Baden-Württemberg. Ich denke aber, dass das in Bremen ähnlich ist.

Generell kann kein Schüler zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gezwungen werden, schon weil sie ja Geld kostet. Da Sie zu Beginn der Fahrt ja noch unter 18 sind, müssten ohnehin Ihre Eltern die Teilnahme erlauben und wenn sie das nicht unterschreiben, kann die Schule genau genommen nichts machen.

Etwas bedenklich könnte sein, dass die Klassenfahrt schon in einem guten Monat stattfindet. Es könnte sein, dass Sie aus Planungsgründen früher hätten Bescheid sagen müssen. Aber selbst dann müsste es möglich sein, zwar das Geld oder einen Teil davon zu bezahlen, aber nicht teilzunehmen. Ich würde mich an Ihrer Stelle direkt an den Rektor wenden, gegebenenfalls ans Schulamt.

Allerdings würde ich Ihnen gerne noch einen anderen Gedanken mit auf den Weg geben: Natürlich verstehe ich, dass man den 18. Geburtstag feiern will. Andererseits weiß ich, dass Psychologen meist recht schnell bereit sind, ein Gutachten wie das von Ihnen angeforderte zu erstellen. Offensichtlich hält Ihr Psychologe es also durchaus für wichtig, dass Sie an dieser Fahrt teilnehmen. Vielleicht wäre es doch gut, die Feier zu verschieben. Dies aber nur als Randgedanke, rechtlich denke ich wie erwähnt, dass Sie nicht gegen Ihren Willen gezwungen werden können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen, und wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

N. Schmid