Hallo, nachdem mir dankenswerterweise hier bereits geholfen wurde, würde ich sehr gerne noch eine Frage zum Pflichtteil stellen.
In Unkenntnis über den Güterstand habe ich vor wenigen Tagen meinem Bruder einen Pflichteilsanspruch von 5% genannt. Wie ich nun erfahren habe, beläuft sich aber mein Pflichtteil auf 7,5%. Frage: Kann ich mich auf Unkenntnis/Irrtum berufen und nachträglich den korrekten Zinssatz von 7,5% einfordern oder kann sich mein Bruder auf den erst genannten Zinssatz berufen?
Hallo,
zwingende gesetzliche Regelungen können nicht durch Privatgespräche rechtswirksam umgangen oder ausgehebelt werden.
Gültig wäre alleine eine komplette Erbausschlagung, bei der es auch noch einzuhaltende Formvorschriften gibt.
Im Übrigen hat Pflichtteil nichts mit
zu tun.
&tschüß
Wolfgang
In einer einfachen mündlichen Mitteilung eines falschen und im Gesetz nicht zu findenden Pflichtteils wird man keinen wirksamen und ausdrücklichen Verzicht auf einen Teil des Pflichtteils sehen können. Also einfach mitteilen, dass man der Meinung gewesen sei, dass das Gesetz 5% vorsehen würde, Du jetzt aber nach Hinweis auf die Bedeutung des Güterstands festgestellt hättest, dass tatsächlich 7,5% im Gesetz im Falle der Gütertrennung vorgesehen sind.
So wird es gemacht, vielen Dank