Hi.
Einer Person X wird am 20. September zum 31. Oktober gekündigt und bis dahin von der Arbeit freigestellt (!).
Die Person meldet sich sogleich ab dem 1. November als arbeitslos bei der AA.
Jetzt bekommt die Person X einen (ersten) Vorladungstermin beim AA, an diesem Tag hat X aber schon etwas anderes geplant (Besuch eines Verwandten).
Darf X einen Ersatztermin einfordern?
Ich weiß, dass solche Temine von der AA nur aus triftigen Gründen seitens X abgelehnt werden dürfen.
Aber der Termin liegt ja noch im Anstellungszeitraum, X ist ja nur vom Arbeitgeber freigestellt.
Wie sieht es also in dieser Situation aus?
Danke
M.