Pflichtversichert Krankenkasse

Hallo,
Ich bin bei der DAK noch als Student versichert.
Meine Tochter ist über mich mitversichert.
Meine Freundin (wir leben zusammen und ist auch die Mutter) ist Pflichtversichert als Angestellte ist aber auch Selbstständig.

Wenn ich jetzt nächsten Monat anfange zu Arbeiten was wird sich ändern, was muss ich alles machen?
Was für möglichkeiten habe ich für meine Tochter?

Hallo Sambii,

leider kann ich Dir deine Frage so nicht beantworten.

Bist Du denn dann Angestellt oder Selbsttständig tätig, beginnst gar ein Lehramt? Ist es Vollzeit oder Teilzeit, 400,00 Euro Job?Oder? Oder?
Und seid Ihr ggf. eine eingetragene Lebensgemeinschaft?

Ohne etrwas mehr Input müsste ich so viele Varianten aufführen… Das hätte die Länge des Sozialgesetzbuches.

Also bitte mehr Input!

Danke

Ich bin dann Angestellt und verdiene nicht schlecht meinem studiengang entsprechend.
Vollzeit.
Eine eingetragene Lebensgemeinschaft? was ist das genau ? wir wohnen offiziell zusammen. darüber hinaus haben wir aber nichts beantragt / unterschrieben oder wie auch immer :smile:.

OK,

sofern dein Jahresgehalt 52.200,00 nicht überschreitet bist Du gesetzlich pflichtversichert. D. h. das Du (wenn studentisch in der GKV) in deiner Kasse bleiben kannst oder (wenn bisher in PKV) dir eine gesetzliche Kasse suchst die dich im Job versichert. Einfach über den Arbeitgeber anmelden.
Sollte dein Einkommen höher sein, so bist Du versicherungsfrei, kannst also zwischen GKV und PKV wählen. Letzteres hat ein paar positive Vorteile, sollte aber gut überlegt sein. Euro Tochter kannst Du in beiden Fällen mitversichern.

Ihr könnt Sie aber auch über die Mutter versichern. Die Lebensgemeinschaft ist unter den Voraussetzungen irrelevant.

Noch Fragen?

LG

Andreas

tut mir leid wenn ich was das angeht so garkeine ahnung habe :smile:
kann ich bei der DAK bleiben? ist das die gesetzliche oder kann man sich dort gesetzlich pflichversichern lassen?

wenn nicht bekomm ich eine neue Karte?
meine tochter fährt nächsten monat auf ihre erste klassenfahrt (ja ich bin sehr jung vater geworden:smile: )
und die brauchen dann die krankenkassenkarte für meine tochter.

Du kannst bei der DAK bleiben und deine alte Karte behalten, ausser das dort zu sehende Ablaufdatum ist überschritten.

DAK ist eine gesetzliche Kasse!

Viel Erfolg!Und ich helf gern!

Super danke für die Geduld!