Hallo,
jemand ist seit 11 Monaten arbeitslos und dadurch gesetzlich KV-Pflichtversichert. Dieser möchte gerne die 12monatige Anwartschaftszeit erfüllen um somit endgültig aus der PKV austreten zu können.
Das ALG I endet jedoch nach dem 11. Monat.
Auf was muss der AN bei Aufnahme einer Teilzeitanstellung im 12. Monat achten, um die 12-monatige Anwartschaftszeit bei der GKV zu erfüllen?
Gibt es einen Mindest- oder Höchstverdienst, eine bestimmte Stundenanzahhl, die eingehalten werden muss, eine bestimmte Anmeldeprozedur (z.B. Anmeldung zum letzten AL-Tag?) usw.?
Danke für Eure Antworten!
joel